Berlin (kobinet)
Seit dem 28. Juni 2025 gilt ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt Barriere-frei-heits-stärkungs-gesetz.
Das ist ein langes Wort.
Man kann auch BFSG sagen.
Das Gesetz sagt: Private Firmen müssen ihre Sachen barriere-frei machen.
Barriere-frei bedeutet: Nichts steht im Weg und alle Menschen können überall hinkommen.
Jeder kann alles benutzen, auch Menschen mit Rollstuhl oder anderen Hilfs-Mitteln.
Das sind zum Beispiel:
- Geld-Automaten
- Fahr-karten-Automaten
- Smart-phones
- E-Books
- Internet-Seiten
- Apps
Verena Bentele ist die Chefin vom VdK.
VdK ist ein Verein für Menschen mit Behinderungen.
Manche Menschen können nicht so gut sehen, hören, gehen oder lernen.
Sie brauchen besondere Hilfe im Alltag.
Sie sagt: Das Gesetz ist gut.
Aber es hat auch Probleme.
Das Gesetz hat diese Probleme:
Alte Automaten müssen erst bis 2040 umgebaut werden.
Das ist zu lange.
Viele Menschen mit Behinderungen können die Automaten nicht benutzen.
Auf dem Land gibt es immer weniger Banken.
Dann müssen Menschen die Automaten benutzen.
Aber die Automaten sind oft nicht barriere-frei.
Ein Automat kann barriere-frei sein.
Aber der Weg zum Automaten ist oft nicht barriere-frei.
Das ist nicht gut.
Andere Länder in Europa haben bessere Regeln.
Sie haben mehr Sachen barriere-frei gemacht.
Das will der VdK auch für Deutschland.
Es soll eine Kontroll-Stelle geben.
Die Kontroll-Stelle soll prüfen: Sind die Regeln eingehalten?
Die Kontroll-Stelle ist in Magdeburg.
Aber sie ist noch nicht fertig.
Nicht alle Bundes-Länder haben einen Vertrag unterschrieben.
Ohne den Vertrag kann die Kontroll-Stelle nicht arbeiten.
Das ist schlecht.
Das Gesetz hat viele Ausnahmen.
Kleine Firmen müssen die Regeln nicht befolgen.
Das sind Firmen mit weniger als 10 Mitarbeitern.
Und Firmen mit weniger als 2 Millionen Euro Umsatz im Jahr.
90 Prozent der deutschen Firmen sind kleine Firmen.
Das bedeutet: Viele Firmen müssen die Regeln nicht befolgen.
Das ist nicht gut für die Barriere-freiheit.
Der VdK will ein anderes Gesetz ändern.
Das Gesetz heißt Behinderten-gleichstellungs-gesetz.
Alle privaten Firmen sollen barriere-frei sein müssen.
Nur so kann echte Inklusion funktionieren.

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erstmals auch private Anbieter, bestimmte Produkte und Dienstleistungen wie Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Smartphones, E Books, Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten. VdK-Präsidentin Verena Bentele bewertet das Gesetz als bedeutenden Fortschritt, allerdings nicht als Durchbruch: "Grundsätzlich ist das Gesetz ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft – auf den zweiten Blick bleibt es jedoch ein zahnloser Tiger. Die langen Übergangsfristen für bestehende Selbstbedienungsterminals wie Bank- und Fahrkartenautomaten, die erst bis spätestens 2040 umgerüstet werden müssen, sind nicht hinnehmbar. Gerade angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und des Rückbaus von Filialen im ländlichen Raum können viele Menschen mit Behinderungen diese Angebote weiterhin nicht selbstständig nutzen. Darüber hinaus ist nicht nachvollziehbar, dass zwar die Automaten barrierefrei sein sollen, der Weg dorthin aber nicht."
Andere europäische Länder haben nach Informationen von Verena Bentele den European Accessibility Act, der dem Gesetz zugrunde liegt, weitreichender ausgelegt. Diese Länder regeln die Barrierefreiheit umfassender, was sich der VdK auch für Deutschland gewünscht hätte. „Dass die geplante Kontrollinstanz – die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit mit Sitz in Magdeburg – noch nicht einsatzbereit ist, schränkt die Wirksamkeit des Gesetzes zusätzlich ein. Der schlechte Start liegt daran, dass bislang nicht alle Bundesländer den dafür erforderlichen Staatsvertrag unterzeichnet haben. Millionen von Menschen erwarten, dass derartige Strukturen zum Gesetzeintritt bereitstehen. Erneut bekommt die Barrierefreiheit nicht den Stellenwert in der Politik, den sie verdient. Dies ist insbesondere angesichts des enormen Vorlaufs völlig unverständlich. Seit der Verabschiedung im Jahr 2021 war ausreichend Zeit für eine gute Umsetzung“, kritisiert Verena Bentele.
Zudem enthalte der Gesetzentwurf zahlreiche Ausnahmeregelungen: „Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis zwei Millionen Euro sind nicht verpflichtet. Angesichts dessen, dass etwa 90 Prozent der deutschen Unternehmen in diese Kategorie fallen, rückt das Ziel der Barrierefreiheit für alle Produkte und Dienstleistungen in weite Ferne. Der VdK fordert deshalb eine zügige Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, um eine verbindliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit für alle privaten Anbieter im gesamten Lebensbereich zu verankern. Nur so kann echte Inklusion im Alltag gelingen“, stellte Verena Bentele klar.

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erstmals auch private Anbieter, bestimmte Produkte und Dienstleistungen wie Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Smartphones, E Books, Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten. VdK-Präsidentin Verena Bentele bewertet das Gesetz als bedeutenden Fortschritt, allerdings nicht als Durchbruch: "Grundsätzlich ist das Gesetz ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft – auf den zweiten Blick bleibt es jedoch ein zahnloser Tiger. Die langen Übergangsfristen für bestehende Selbstbedienungsterminals wie Bank- und Fahrkartenautomaten, die erst bis spätestens 2040 umgerüstet werden müssen, sind nicht hinnehmbar. Gerade angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und des Rückbaus von Filialen im ländlichen Raum können viele Menschen mit Behinderungen diese Angebote weiterhin nicht selbstständig nutzen. Darüber hinaus ist nicht nachvollziehbar, dass zwar die Automaten barrierefrei sein sollen, der Weg dorthin aber nicht."
Andere europäische Länder haben nach Informationen von Verena Bentele den European Accessibility Act, der dem Gesetz zugrunde liegt, weitreichender ausgelegt. Diese Länder regeln die Barrierefreiheit umfassender, was sich der VdK auch für Deutschland gewünscht hätte. „Dass die geplante Kontrollinstanz – die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit mit Sitz in Magdeburg – noch nicht einsatzbereit ist, schränkt die Wirksamkeit des Gesetzes zusätzlich ein. Der schlechte Start liegt daran, dass bislang nicht alle Bundesländer den dafür erforderlichen Staatsvertrag unterzeichnet haben. Millionen von Menschen erwarten, dass derartige Strukturen zum Gesetzeintritt bereitstehen. Erneut bekommt die Barrierefreiheit nicht den Stellenwert in der Politik, den sie verdient. Dies ist insbesondere angesichts des enormen Vorlaufs völlig unverständlich. Seit der Verabschiedung im Jahr 2021 war ausreichend Zeit für eine gute Umsetzung“, kritisiert Verena Bentele.
Zudem enthalte der Gesetzentwurf zahlreiche Ausnahmeregelungen: „Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis zwei Millionen Euro sind nicht verpflichtet. Angesichts dessen, dass etwa 90 Prozent der deutschen Unternehmen in diese Kategorie fallen, rückt das Ziel der Barrierefreiheit für alle Produkte und Dienstleistungen in weite Ferne. Der VdK fordert deshalb eine zügige Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, um eine verbindliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit für alle privaten Anbieter im gesamten Lebensbereich zu verankern. Nur so kann echte Inklusion im Alltag gelingen“, stellte Verena Bentele klar.





Das zeugt nicht gerade von tiefer Kenntnis der Materie. Die Ausnahmeregelung trifft Kleinstunternehmen, aber die gibt es kaum im Bereich Onlinehandel und Banken sind per Se große Unternehmen und müssen ihre services barrierefrei anbieten. Dasss andere EU-Länder das Gesetz weitgehender ausgelegt haben wäre zu belegen oder ist das der berühmte in Skandinavien ist alles inklusiv-Mythos?