Düsseldorf (kobinet)
Der Bundes-Verband für körper- und mehrfach-behinderte Menschen hat einen Ratgeber gemacht.
In einem Bundesverband arbeiten viele Gruppen zu einem Thema zusammen.
Sie wollen gemeinsam etwas erreichen und sprechen für alle Mitglieder mit einer Stimme.
Das ist eine Internet-Seite mit Nachrichten für Menschen mit Behinderung.
Hier können alle wichtige Infos über Rechte und Hilfen finden.
Der Ratgeber heißt: Grund-Sicherung nach dem SGB 12.
Der Ratgeber ist für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Menschen mit Behinderung können Geld vom Staat bekommen.
Das Geld heißt: Grund-Sicherung.
Die Menschen können das Geld bekommen, wenn sie nicht arbeiten können.
Der Ratgeber ist jetzt neu gemacht worden.
Im Ratgeber stehen die neuen Geld-Beträge.
Da stehen auch neue Regeln drin.
Zum Beispiel: Können auch Schüler das Geld bekommen?
Der Ratgeber erklärt mit Beispielen:
- Wie viel Geld bekommt man?
- Wie rechnet man das Geld aus?
- Was ist mit dem Geld aus der Rente?
- Was ist mit dem Geld aus der Werkstatt?
Was ist mit dem Geld aus der Werkstatt?
In einer Werkstatt arbeiten Menschen an Dingen wie Autos oder Holz.
Dort gibt es viele Werkzeuge zum Reparieren und Bauen.
Der Bundes-Verband hat auch Hilfe auf seiner Internet-Seite.
Die Internet-Seite ist: www.bvkm.de
Da gibt es kosten-lose Muster-Briefe.
Die Muster-Briefe helfen bei Problemen mit den Ämtern.
Den Ratgeber kann man kosten-los herunter-laden.
Man findet ihn auf www.bvkm.de
Da klickt man auf: Recht und Ratgeber.
Man kann den Ratgeber auch als Heft bestellen.
Das Heft kostet 1,50 Euro für Mitglieder.
Das Heft kostet 2 Euro für Nicht-Mitglieder.
Man kann das Heft bestellen auf: www.verlag.bvkm.de
Man kann das Heft auch per Post bestellen.
Die Adresse ist:
bvkm
Brehmstr. 5-7
40239 Düsseldorf

Foto: omp
Düsseldorf (kobinet) Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber zur "Grundsicherung nach dem SGB XII" aktualisiert. Dieser Ratgeber richtet sich speziell an erwachsene Menschen mit Behinderung. Diese können Leistungen der Grundsicherung nach dem Recht der Sozialhilfe (SGB XII) beziehen, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Der jetzt umfassend aktualisierte Ratgeber berücksichtigt die aktuellen Beträge bei den Regelsätzen, den Freibeträgen vom Einkommen und dem Mehrbedarf bei der Teilnahme am Mittagessen in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Neu aufgenommen wurden weitere wichtige Fragestellungen, wie zum Beispiel, ob auch Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Grundsicherung haben können, wie es in einer Presseinformation des Verbands heißt.
Der Ratgeber verdeutlicht anhand konkreter Beispiele, wie hoch die Grundsicherung im Einzelfall ist und wie sich die Freibeträge vom Renten- und Werkstatteinkommen berechnen. Ergänzend zu seinem Rechtsratgeber bietet der bvkm auf seiner Webseite www.bvkm.de kostenlose Musterwidersprüche und Musterklagen an zu Problemen, die bei den Entscheidungen der Sozialämter über Grundsicherungsanträge immer wieder vorkommen.
Der Ratgeber steht zum kostenlosen Download unter www.bvkm.de (Rubrik „Recht & Ratgeber“) zur Verfügung. Er kann in gedruckter Form für 1,50 Euro (Mitglieder) bzw. 2 Euro (Nicht-Mitglieder) unter www.verlag.bvkm.de oder unter bvkm, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf bestellt werden.

Foto: omp
Düsseldorf (kobinet) Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber zur "Grundsicherung nach dem SGB XII" aktualisiert. Dieser Ratgeber richtet sich speziell an erwachsene Menschen mit Behinderung. Diese können Leistungen der Grundsicherung nach dem Recht der Sozialhilfe (SGB XII) beziehen, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Der jetzt umfassend aktualisierte Ratgeber berücksichtigt die aktuellen Beträge bei den Regelsätzen, den Freibeträgen vom Einkommen und dem Mehrbedarf bei der Teilnahme am Mittagessen in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Neu aufgenommen wurden weitere wichtige Fragestellungen, wie zum Beispiel, ob auch Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Grundsicherung haben können, wie es in einer Presseinformation des Verbands heißt.
Der Ratgeber verdeutlicht anhand konkreter Beispiele, wie hoch die Grundsicherung im Einzelfall ist und wie sich die Freibeträge vom Renten- und Werkstatteinkommen berechnen. Ergänzend zu seinem Rechtsratgeber bietet der bvkm auf seiner Webseite www.bvkm.de kostenlose Musterwidersprüche und Musterklagen an zu Problemen, die bei den Entscheidungen der Sozialämter über Grundsicherungsanträge immer wieder vorkommen.
Der Ratgeber steht zum kostenlosen Download unter www.bvkm.de (Rubrik „Recht & Ratgeber“) zur Verfügung. Er kann in gedruckter Form für 1,50 Euro (Mitglieder) bzw. 2 Euro (Nicht-Mitglieder) unter www.verlag.bvkm.de oder unter bvkm, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf bestellt werden.
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