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Düsseldorf (kobinet) Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber zur „Grundsicherung nach dem SGB XII“ aktualisiert. Dieser Ratgeber richtet sich speziell an erwachsene Menschen mit Behinderung. Diese können Leistungen der Grundsicherung nach dem Recht der Sozialhilfe (SGB XII) beziehen, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Der jetzt umfassend aktualisierte Ratgeber berücksichtigt die aktuellen Beträge bei den Regelsätzen, den Freibeträgen vom Einkommen und dem Mehrbedarf bei der Teilnahme am Mittagessen in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Neu aufgenommen wurden weitere wichtige Fragestellungen, wie zum Beispiel, ob auch Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Grundsicherung haben können, wie es in einer Presseinformation des Verbands heißt.








































