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Berlin (kobinet) Ganz unterschiedlich beurteilen Sachverständige die von der Bundesregierung geplanten rechtlichen Regelungen für Menschen mit Behinderungen, mit denen sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages bei einer öffentlichen Anhörung am Montag befasst hat. Konkret ging es um den Gesetzentwurf zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX und SGB XII) und anderer Rechtsvorschriften (19/11006) sowie um eine Reihe von Anträgen der Oppositionsfraktionen.











































