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Berlin (kobinet) Die Berliner Beauftragten für Menschen mit Behinderung fordern, Sachverständige für Barrierefreiheit verbindlich einzuführen. Angesichts einer wachsenden und zugleich älter werdenden Stadt erwarten sie von den politisch Verantwortlichen, dass Bauvorhaben barrierefrei geplant und umgesetzt werden.
Nach den 2015 verabschiedeten 10 behindertenpolitischen Leitlininien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum Jahr 2020 waren Anforderungen an diese Sachverständigen und deren Einbeziehung in Planungs- und Bauprozesse zu erarbeiten.
Doch die zuständige Senatsverwaltung, so die Antwort auf eine Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus, lehnt eine zwingende Beteiligung von Sachverständigen ab. Sie würde angeblich „das Planen verteuern und aufwendige Anerkennungsverfahren für den Sachverständigenstatus bedeuten“.
Die Berliner Architektenkammer bildet seit Jahren Sachverständige für Barrierefreiheit aus. In ihrem Schreiben an den Regierenden Bürgermeister Michael Müller und weitere politisch Verantwortliche fordern die Behindertenbeauftragten, „dass die Vorschriften zum barrierefreien Bauen in Zukunft verlässlich eingehalten werden“. Sachverständige seien hierfür unverzichtbar.