Bonn (kobinet) Der von der Aktion Mensch herausgegebene Familienratgeber hat die Informationen zum Bundesteilhabegesetz gerade auch im Lichte von Veränderungen, die zum 1. Januar 2020 in Kraft treten aktualisiert.
"Seit 2017 gilt in Deutschland das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG). Es soll dabei helfen, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland umzusetzen. Menschen mit Behinderung sollen mehr Rechte erhalten. Und sie sollen selbstbestimmter leben können. Das Gesetz regelt die Unterstützung für Menschen mit Behinderung in verschiedenen Lebensbereichen. Zum Beispiel beim Wohnen, in Ausbildung und Arbeit, bei der Mobilität oder in der Freizeit. Das BTHG wird in vier Stufen eingeführt. Stufe eins und zwei gelten bereits jetzt. Die dritte Stufe tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft und Stufe vier im Jahr 2023. Hier erfahren Sie, was sich durch das neue Gesetz ändert", heißt es in der Einführung des Beitrags zum Bundesteilhabegesetz auf der Online-Plattform des Familienratgebers.
Die Darstellung der verschiedenen Schwerpunktthemen des Bundesteilhabegesetzes wurde in folgende Rubriken aufgeteilt:
- Neuer Begriff von Behinderung
- Gesamtplan und Teilhabeplan
- Neue Beratungsstellen: EUTB
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- Budget für Arbeit
- Eingliederungshilfe neu organisiert
- Wohnheim für Menschen mit Behinderung
- Neue Vermögens- und Einkommensgrenzen
- Weitere Änderungen durch das BTHG
- Merkzeichen „Tbl“ für taubblinde Menschen
- BTHG - Änderungen in den Jahren 2020 und 2023
- Kritik am BTHG
- Mehr Informationen
Link zu den gesamten Information zum Bundesteilhabegesetz im Familienratgeber der Aktion Mensch