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Bahnhofsumbau wegen Protesten in Hamburg gestoppt

Hand mit Daumen runter
Daumen runter
Foto: public domain

Hamburg (kobinet) Der barrierefreie Ausbau des U-Bahnhofs Mönckebergstraße in Hamburg wurde erst einmal gestoppt. Als die Geschäftsstelle der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG) die Nachricht bekam, dass Anrainer gegen den barrierefreien Ausbau der U-Bahnhaltestelle klagen, waren die dort Aktiven geschockt. Und dann ziemlich empört. "Denn wir finden: Die Mönckebergstraße muss für alle erreichbar sein", heißt es in einer Presseinformation der LAG.



Bisher schien es nach Ansicht der LAG in der Berichtserstattung immer nur um die Geschäftsleute zu gehen. Deswegen bezog sie nun Stellung. Die LAG fordert, dass es keine Verzögerung des barrierefreien Ausbaus der U-Bahnstation Mönckebergstraße gibt. Anrainer verzögern den barrierefreien Ausbau der U-Bahnstation Mönkebergstraße durch eine Klage und einen Eilantrag. Dadurch könnte sich das geplante Bauvorhaben um Jahre verzögern. Und warum? „Mehrere Geschäftsleute sehen im geplanten Standort für die Aufzüge vor dem Levantehaus und vor der Barkhof-Passage eine Bedrohung ihrer Läden und Gastronomieunternehmen. Als Argumente gegen die Aufzüge an dieser Stelle werden wegfallende Sitzplätze für die Außengastronomie, eine Störung der Sichtachsen und eventuelle Schlangenbildung vor den Aufzügen angeführt.“

Die gläsernen Aufzüge würden als „Fremdkörper auf der Haupteinkaufsstraße“ bezeichnet. „Wurden diese Argumente in der Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses etwa alle ignoriert?“ fragt sich die LAG und kommt zu dem Schluss: „Auf keinen Fall! Vielmehr wurde sorgfältig abgewogen. Klares Ergebnis: Der geplante Standort ist am besten geeignet.

Wichtigstes Ziel sei die Herstellung von Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr. Dies sei nicht nur ein dringendes öffentliches Interesse, sondern auch gesetzlicher Auftrag. Schließlich soll die Mönckebergstraße nicht nur bestimmten Menschen vorbehalten sein, sondern eben für alle leicht zu erreichen. Ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder Familien mit Kinderwagen sollten nicht ausgegrenzt werden. Und auch diese Menschen wollten ja vielleicht die Läden und Gastronomiebetriebe der Klagenden besuchen, argumentiert die LAG. Die Aufzüge da als Fremdkörper zu bezeichnen, sei erstaunlich: „An der geplanten Stelle sind sie einfach aufzufinden und zu erreichen, sie bringen die Menschen ohne große, mühevolle Umwege ‚mitten ins Geschehen‘ und bieten darüber hinaus sogar noch eine Alternative zu den Aufzügen am Hauptbahnhof, die häufig ausfallen. Außerdem ermöglichen sie durch ihre Nähe zu den Bushaltestellen ein schnelles Umsteigen zwischen Bus und Bahn ohne lange Laufwege. Wie kann so ein zentrales Werkzeug für die Mobilität also ein Fremdkörper sein?“

„Die Gesetzeslage ist eindeutig“, meint Joachim Becker vom Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg. Der Verkehrsplaner war beratend am Planfeststellungsverfahren beteiligt. Das Personenbeförderungsgesetz fordert einen barrierefreien Ausbau des ÖPNV bis 2022. Auch das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung von behinderten Menschen fordert einen barrierefreien Ausbau von Verkehrsanlagen. „Dieser hat als öffentliches Interesse im öffentlichen Raum Vorrang vor privaten, kommerziellen Interessen“, so Joachim Becker.

Link zum Bericht über den Baustopp im NDR