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Dresden (kobinet) Mit der Reform der Eingliederungshilfe im Rahmen der Regelungen des Bundesteilhabegesetzes, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, ergeben sich für behinderte Menschen eine Reihe von Unsicherheiten. Beim Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wurde nun eine neue Clearingstelle für Probleme mit der Eingliederungshilfe eingerichtet.









































