
Foto: H. Smikac
BERLIN (kobinet) Kürzlich hatte das Bundeskabinett beschlossen, die Corona-Sonderregeln bei der Grundsicherung für Arbeitslose bis zum 31.Dezember 2020 zu verlängern. Damit wird auch die Mittagsverpflegung in Einrichtungen für Kinder und für Menschen mit Behinderung, wenn die Schule oder Einrichtung pandemiebedingt schließen muss, bis zum Jahresende gesichert.










































