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Washington D.C./Wien (kobinet) Auf Anordnung eines US-Bundesrichters muss das Weiße Haus künftig bei seinen Covid-19-Informationsgesprächen Gebärdensprachdolmetschung einsetzen. Darüber berichtet heute der Online-Nachrichtendienst BIZEPS. Der Bericht macht auf's Neue deutlich, wie wichtig Klagemöglichkeiten mit Biß gegen Diskriminierungen sind.
„Gehörlose Menschen in den USA waren seit Beginn der Corona Pandemie einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt. Informationsgespräche des Weißen Hauses zu Covid-19 wurden bisher nicht durch Gebärdensprachdolmetsch übersetzt, wie BIZEPS berichtete. Angestoßen durch eine Klage der nationalen Vereinigung der Gehörlosen und fünf gehörloser US-Amerikaner, hat Bundesrichter James Boasberg das Weiße Haus nun dazu verpflichtet, diesen untragbaren Zustand zu beseitigen. (siehe auch) Die Klage stützt sich auch auf die Anti-Diskriminierungsbestimmungen des Rehabilitation Act“, heißt es im Onlinenachrichtendienst BIZEPS.
Link zum vollständigen Beitrag zur Entscheidung auf BIZEPS
Die Deutsche Welle hat vor kurzem einen Podcast zur US-amerikanischen Antidiskriminierungsgesetzgebung für behinderte Menschen ausgestahlt.




