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Corona-Erleichterungen werden verlängert

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Foto: H. Smikac

BERLIN (kobinet) Kürzlich hatte das Bundeskabinett beschlossen, die Corona-Sonderregeln bei der Grundsicherung für Arbeitslose bis zum 31.Dezember 2020 zu verlängern. Damit wird auch die Mittagsverpflegung in Einrichtungen für Kinder und für Menschen mit Behinderung, wenn die Schule oder Einrichtung pandemiebedingt schließen muss, bis zum Jahresende gesichert.



Die ursprünglichen beschlossenen Regelungen zur befristeten Einschränkungen der Vermögensprüfungen, der befristieten Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie die Vereinfachung bei der Bewilligung vorläufiger Leistungen waren ursprünglich bis Ende Sptember 2020 begrenzt und werden mit einer neuen Verordnung bis zum Ende Dezember 2020 verlängert.

Die neue Verordnung soll zudem bis zum Ende des Jahres sichergestellen, dass Kinder im Rahmen des Teilhabepakets weiterhin ein Mittagessen erhalten, wenn ihre Schule oder die Tagespflegeeinrichtung pandemiebedingt schließen. In diesem Fall kann das Mittagessen zur Abholung oder Lieferung bereitgestellt werden.

Auch für Menschen mit Behinderung steht bis 31. Dezember 2020 weiterhin der Mehrbedarf zur Finanzierung der Mittagsverpflegung zur Verfügung.