
Foto: Familienministerium RLP
Mainz (kobinet) Auf Initiative des rheinland-pfälzischen Familienministeriums hat der Ministerrat einen Entwurf zur Novellierung des Landeskinderschutzgesetzes beschlossen. In dem Gesetzesentwurf werden für den Kinderschutz 750.000 Euro jährlich zusätzlich bereitgestellt. Schwerpunkt dieser Förderung wird die Unterstützung von Kindern sein, deren Eltern psychisch erkrankt oder suchtkrank sind.











































