Foto: Juliane Harms mit KI gestaltet
Berlin (kobinet) Anlässlich der Anhörung zur Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes am 22. Juni 2026 fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Mitglieder des Bundestages nachdrücklich auf: „Nutzen Sie das parlamentarische Verfahren, um die bestehenden Schutzlücken im Gesetzentwurf zu schließen!“ Mit den Neuregelungen wollte die Bundesregierung die Barrierefreiheit stärken und dabei erstmals auch private Unternehmen einbeziehen. Der aktuelle Entwurf bleibt jedoch weit hinter den Erwartungen zurück. Zwar sollen Menschen mit Behinderung gegen private Unternehmen nun endlich einen ausdrücklichen Rechtsanspruch auf die im Einzelfall benötigte Hilfe haben, um bestehende Barrieren zu überwinden (sogenannte „angemessene Vorkehrungen“). Der Anspruch umfasst jedoch keine Veränderungen an Gebäuden, Produkten und Dienstleistungen, unabhängig davon, wie einfach und preisgünstig sie umgesetzt werden könnten.




