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Fachkräftemangel in NRW-Eingliederungshilfe: 56.500 neue Kräfte bis 2030 nötig

Flagge Bundesland Nordrhein-Westfalen
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Foto: Gemeinfrei, public domain

DÜSSELDORF (kobinet)

Der Fach- und Arbeitskräftemangel ist die zentrale Herausforderung für die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen. Das geht aus einer Studie des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) hervor, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) am 30. Oktober 2026 veröffentlicht hat. Bis 2030 wird demnach ein Einstellungsbedarf von rund 56.500 Personen in diesem Bereich erwartet. Grundlage für den Personalbedarf sind arbeitsmarktbedingte Lücken, eine steigende Zahl von Leistungsberechtigten sowie das altersbedingte Ausscheiden von Beschäftigten. Die Studie bestätigt damit die Ergebnisse einer Befragung unter Leistungserbringern: Mehr als 80 Prozent geben an, von Personalmangel betroffen zu sein. Besonders stark steigt der Bedarf bei der Schulbegleitung und der Assistenz außerhalb Besonderer Wohnformen.

"Der Fach- und Arbeitskräftemangel ist längst in der Eingliederungshilfe angekommen. Die Zahl der Menschen mit Unterstützungsbedarf wächst, während die Zahl der verfügbaren Fach- und Arbeitskräfte aufgrund des demografischen Wandels weiter zurückgehen wird", erklärte Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann. Es gelte, die richtigen Weichen zu stellen, um eine verlässliche, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Unterstützung für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen und den Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen zu bieten.

Die Studie zeigt konkrete Handlungsoptionen auf: mehr praxisnahe Ausbildungsplätze und Weiterbildungen für Quereinsteiger, verbesserte Arbeitsbedingungen und Personalbindung durch verlässliche Dienstpläne, Bürokratieabbau etwa durch einheitliche Nachweise, Digitalisierung zur Entlastung von Fachkräften sowie flexibler Personaleinsatz durch gemeinsam genutzte Assistenzleistungen.

Laumann betonte: "Wir werden weiterhin alles daransetzen, mehr Menschen für die Berufe in der Eingliederungshilfe zu gewinnen. Wir brauchen attraktive Ausbildungswege, gezielte Qualifizierung und gute Arbeitsbedingungen. Dazu gehören auch ein leichterer Quereinstieg und eine schnellere Anerkennung von Qualifikationen." Gleichzeitig könne der demografische Wandel nicht allein durch mehr Ausbildung bewältigt werden. Notwendig seien auch vereinfachte Abläufe, Bürokratieabbau und der sinnvolle Einsatz digitaler sowie assistiver Technologien.

Der Minister verwies darauf, dass die Kommunen durch die stark gestiegenen Ausgaben für die Eingliederungshilfe bereits heute erheblich belastet seien. "Unser Ziel muss sein, gute Teilhabe dauerhaft zu sichern, ohne die Kosten immer weiter in die Höhe zu treiben", so Laumann.

Die notwendigen Veränderungen seien eine gemeinsame Aufgabe, die nur zusammen mit Leistungserbringern und Leistungsträgern realisiert werden könne. Das Land werde den Prozess aktiv begleiten, etwa mit der landesweiten Kampagne #whatthefuture, die gezielt auf die Berufe in der Eingliederungshilfe aufmerksam mache.

Die Studie "Bestand und Bedarf an Beschäftigten in der Eingliederungshilfe Nordrhein-Westfalens" basiert auf Daten zum Leistungsbezug, einer landesweiten Befragung von Leistungserbringern, einer Befragung von Beschäftigten zu ihren Arbeitsbedingungen, der Analyse des Ausbildungsgeschehens und Expertenworkshops. Die Ergebnisse fließen in die grundsätzliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe ein. Nordrhein-Westfalen bringt sich damit in die laufenden Prozesse auf Bundesebene ein, um die Eingliederungshilfe wirksam, bedarfsgerecht und zukunftsfest aufzustellen.

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Uwe Heineker
31.10.2026 10:01

56.500 Kräfte fehlen? Der Fachkräftemangel belegt das endgültige Scheitern der Sonderwelten!

Die aktuellen Studienergebnisse aus dem NRW-Sozialministerium offenbaren nicht nur einen eklatanten Personalmangel, sondern das strukturelle Scheitern des bisherigen Sondersystems. Wer wie Minister Laumann beklagt, dass bis 2030 über 56.500 Arbeitskräfte in der Eingliederungshilfe fehlen, verschweigt die Ursache: Dieser Mangel ist das hausgemachte Ergebnis der jahrzehntelangen Verharrung in aussondernden Großstrukturen.

Solange Milliarden in verkrustete Sonderwelten – von der Werkstatt für behinderte Menschen über Besondere Wohnformen bis hin zu wasserköpfigen Trägerbürokratien – gepumpt werden, verbrennt der Staat nicht nur Steuergelder. Er bindet gleichzeitig riesige Personalressourcen in der Verwaltung und Verteilung von Unmündigkeit.

Anstatt Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (Deinstitutionalisierung) ernst zu nehmen und konsequent auf das Arbeitgebermodell, ambulante Assistenz und das Persönliche Budget zu setzen, versucht die Politik mit Werbekampagnen Personal für überholte Anstalts- und Werkstattstrukturen zu rekrutieren. Im Arbeitgebermodell entscheiden behinderte Menschen selbst, wen sie einstellen – direkt, bedarfsgerecht und ohne den Verwaltungsüberbau des etablierten Trägerkartells.

Auch das Jammern über die Kostenbelastung der Kommunen ist paradox: Die Ausgaben explodieren gerade durch die Aufrechterhaltung teurer Sonderstrukturen. Ein inklusiver Arbeitsmarkt mit dem gesetzlichen Mindestlohn (§ 1 MiLoG) für Beschäftigte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung würde Menschen aus der staatlichen Transferabhängigkeit holen und Einnahmen schaffen, anstatt Sozialetats weiter zu belasten.

Diese Zahlen zeigen unmissverständlich: Wir brauchen nicht mehr Personal für das alte, aussondernde System. Wir brauchen die radikale Umschichtung der Mittel – weg von verkrusteten Trägerstrukturen, hin zur direkten Finanzierung personenzentrierter Assistenz und echter Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt!

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