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Das hat nichts mit Inklusion zu tun: Protest von Assistenznutzenden in Bremen gegen Kürzungen der Eingliederungshilfe

Plakat zur Protestaktion am 29. Oktober 2026 in Bremen
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Foto: privat

Bremen (kobinet)

"Das hat nichts mehr mit Inklusion zu tun, sondern wir werden wieder auf Heime verwiesen. Der Bund will sich vornehmen, dass er selber sagt: was ist für uns angemessen und was für uns zumutbar ist", so hat Horst Frehe von der Bremer Assistenzgenossenschaft in der Nachrichtentensendung buten un binnen auf den Punkt gebracht, was über 150 Demonstrierende behinderte Menschen und ihre Assistent*innen am 29. Oktober 2026 vor den Bremer Dom zum Protest gegen die derzeitigen Pläne zur Reform der Eingliederungshilfe getrieben hat. Die Demonstrierenden fordern u.a., dass sich das Land Bremen gegen die geplanten Einschränkungen der Eingliederungshilfe im Bundesrat stellt. Und dies nicht ganz ohne Erfolg: "Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration unterstützt grundsätzlich die Forderung der Assistenznehmer:innen, dass das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen durch bundesgesetzliche Änderungen nicht eingeschränkt werden darf", wird die Sozialbehörde im Fernsehbericht zum Protest von Radio Bremen zitiert.

Link zum Fernsehbericht von buten un binnen von Radio Bremen vom 29. Oktober 2026 - der Bericht über den Protest beginnt ab Minute 6:05

Im Folgenden dokumentieren die kobinet-nachrichten die Rede von Horst Frehe bei der Kundgebung.

Wir haben uns heute vor dem Dom zusammengefunden, weil wir hier in Bremen bereits teilweise massive Kürzungen unserer Persönlichen Assistenz erlebt haben und auf Grund der Gesetzesvorhaben des Bundes mit wichtigen Einschränkungen bei den Assistenzleistungen rechnen müssen!

Die Ministerpräsident*innen der Bundesländer haben auf ihrer Konferenz (MPK) am 25.6.2026 beschlossen, dass "alle Bereiche des Staates und der Gesellschaft gefordert sind, einen Beitrag" zur Sanierung der staatlichen Leistungen zu erbringen.

Dafür sollen nun auch wir herhalten!

Um den Staat zu sanieren, soll die Eingliederungshilfe für Behinderte wesentlich eingeschränkt werden!

Persönliche Assistenzleistungen, die behinderte Kinder benötigen, um mit anderen Kindern einen Kindergarten zu besuchen, behinderte Schüler*innen, die Unterstützung im Unterricht benötigen und sogar Student*innen, die in den Vorlesungen Mitschreibehilfen, Begleitung zu den Veranstaltungen oder beim Toilettengang brauchen, sollen grundsätzlich keinen individuellen Anspruch auf Assistenzleistungen haben, sondern sich die Assistenz mit anderen teilen!

Außerdem soll die Eingliederungshilfe nur noch nachrangig bewilligt werden! Kindergarten, Schule und Universität sollen selbst die Infrastruktur bereitstellen! Nur wenn diese nicht ausreichend vorhanden ist, kommt eine individuelle Assistenzleistung noch in Frage!

Das sogenannte Poolen, also der Verzicht auf eine individuelle Leistung, soll Vorrang haben!

Dabei soll künftig nicht mehr der konkrete individuelle Bedarf im Vordergrund stehen!

Die Leistungen sollen auch ohne Zustimmung der Betroffenen in pauschale Geldleistungen umgewandelt werden können, mit denen der oder die Betroffene irgendwie noch seinen bzw. ihren Bedarf decken kann. Nicht bedarfsgerechte Leistungserbringung, sondern Pauschalen sollen künftig das Leistungsgeschehen bestimmen!

Damit nicht genug!

Auch die Persönliche Assistenz soll eingeschränkt werden!

Dafür hat man sich ein besonders raffiniertes Verfahren einfallen lassen. Während bis jetzt mit dem Wunsch- und Wahlrecht jede leistungsberechtigte behinderte Person entscheiden kann, ob sie die Assistenz zu Hause in der eigenen Wohnung oder in einer Behinderteneinrichtung bekommen will, will man künftig durch Rechtsverordnung bestimmen, was "angemessen" und was "zumutbar" ist. Wenn die Persönliche Assistenz zu Hause zum Beispiel mehr als 20 Prozent mehr als ein günstiger Heimplatz kostet, kann die Bundesregierung entscheiden, dass dieses nicht mehr "angemessen" ist. Und wenn sie der Meinung ist, dass auch ein Heimplatz "zumutbar" ist, sollen wir auch gegen unseren Willen ins Heim abgeschoben werden können! Als Begründung muss dann der sogenannte "Mehrkostenvorbehalt" herhalten!

Das soll mit dem neuen Gesetzentwurf nach dem Willen der Bundesländer und der Bundesregierung umgesetzt werden! Das ist skandalös und verfassungswidrig!

Diese Planungen verletzen wichtige Vorschriften der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Nach Artikel 19 UN-Behindertenrechtskonvention hat man als behinderter Mensch das Recht auf die Wahl des Wohnsitzes. Jede behinderte Person hat das Recht, "gleichberechtigt mit anderen die Möglichkeit ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben will", und ist nicht verpflichtet, "in besonderen Wohnformen zu leben," (Art. 19 a UN-BRK). Besondere Wohnformen ist die Umschreibung für aussondernde Behindertenheime!

Die Strangulierung des Wunsch- und Wahl-rechtes durch den Mehrkostenvorbehalt, schafft damit die wesentlichste Errungenschaft des Bundesteilhabegesetzes ab, für das wir vor Jahren gestritten haben, nur um damit die Verbannung Behinderter in Heime zu erleichtern. Damit wird nicht nur internationales Recht verletzt, sondern das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz gebrochen!

In Bremen hat man klammheimlich schon damit begonnen, unsere Assistenzleistungen einzuschränken. Mit einer neuen Begutachtungsanleitung hat man seit 3 Jahren begonnen, uns unsere teils über 10 Jahre bewilligten Assistenzleitungen zu kürzen. Inszwischen ist fast ein Drittel der Leistungsbeziehungen von den Kürzungen betroffen.

Allein in der Bremer Assistenzgenossenschaft wurden ca. 20 Personen die Assistenzstunden gekürzt! Das zog umfangreiche Widerspruchsverfahren und Klagen nach sich, von denen viele noch rechtshängig sind. Zwar hat man in den Gerichtsverfahren zugestehen müssen, dass die Befristung von Leistungen, und damit die Kürzung von einem auf den anderen Tag, unzulässig ist. Trotzdem beharrt man auf den Kürzungen und ist nicht bereit, diese zurückzunehmen! Dabei wird das Recht durch das Amt für Soziale Dienste massiv gebeugt! Denn bei keiner betroffenen Person ist eine "wesentliche Änderung in den Verhältnissen" eingetreten, die eine solche Kürzung rechtfertigen würde! Niemand war in Lourdes und ist nach der Benetzung mit dem Weihwasser geheilt aus seinem Rollstuhl herausgesprungen!

Dabei lässt sich die Verwaltung teilweise über ein Jahr Zeit, über einen Antrag zu entscheiden. Alle gesetzlichen Fristen scheinen in Bremen für die Verwaltung nicht zu gelten. Eine Vereinbarung darüber, dass die Sozialverwaltung in den Entscheidungen über Persönliche Assistenz künftig nach Recht und Gesetz verfahren wird, lehnt die Sozialbehörde ab! Das ist nicht nachvollziehbar!

Wir fordern daher alle am Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene auf, die Finger davon zu lassen!

Wir fordern die Bremer Sozialverwaltung auf, endlich Recht und Gesetz zu beachten und die Kürzungen zurückzunehmen!

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