Bremen (kobinet)
Horst Frehe arbeitet.
Er arbeitet bei der Assistenz-Genossenschaft.
Das ist eine Gruppe.
Die Gruppe hilft Menschen mit Behinderung.
Sie hilft im Alltag.
Horst Frehe sagt:
Das hat nichts mit Inklusion zu tun.
Alle Menschen gehören dazu.
Jeder darf mitmachen.
Horst Frehe sagt weiter:
Der Staat will das ändern.
Er will, dass Menschen mit Behinderung in Heime gehen.
Das sind große Häuser.
Dort leben viele Menschen mit Behinderung.
Sie bekommen dort Hilfe.
Horst Frehe erklärt:
Der Staat will selbst entscheiden.
Er will sagen, was für Menschen mit Behinderung passt.
Das nennt man angemessen.
Etwas passt gut.
Es ist nicht zu viel.
Es ist nicht zu wenig.
Horst Frehe sagt auch:
Der Staat will sagen, was zumutbar ist.
Etwas ist nicht zu schwer.
Der Staat sagt, was man bezahlen kann.
Am 29. Oktober 2026 haben Menschen protestiert.
Es waren über 150 Menschen.
Die Menschen sind behindert.
Oder sie arbeiten als Assistenten.
Sie haben vor dem Bremer Dom protestiert.
Eine Reform ist eine große Veränderung.
Die Reform soll etwas besser machen.
Die Reform betrifft die Eingliederungs-Hilfe.
Das ist Unterstützung.
Sie ist für Menschen mit Behinderung.
Damit sie am Leben teilnehmen können.
Die Menschen fordern:
Das Land Bremen soll gegen die Pläne stimmen.
Das soll im Bundes-Rat passieren.
Das ist eine wichtige Gruppe in Deutschland.
Dort entscheiden die Bundes-Länder über Gesetze.
Die Bundes-Länder sind Teile von Deutschland.
Es gibt 16 Bundes-Länder.
Jedes Bundes-Land hat eigene Regeln.
Die Senatorin unterstützt die Forderung.
Sie ist eine Politikerin.
Sie ist zuständig für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration in Bremen.
Die Senatorin sagt:
Menschen mit Behinderung sollen selbst bestimmen.
Das darf nicht eingeschränkt werden.
Die Rede von Horst Frehe
Horst Frehe sagt:
Wir sind heute hier.
Wir haben uns vor dem Dom getroffen.
Horst Frehe erklärt:
In Bremen gibt es schon Kürzungen.
Es gibt weniger Geld oder Hilfe als vorher.
Die Persönliche Assistenz wird weniger.
Ein Mensch hilft einem anderen Menschen.
Der Mensch mit Behinderung bestimmt die Hilfe.
Horst Frehe sagt weiter:
Der Staat plant neue Gesetze.
Das sind Regeln.
Alle müssen sich an die Regeln halten.
Die Gesetze sollen die Eingliederungs-Hilfe ändern.
Horst Frehe berichtet:
Die Minister-Präsidenten haben beschlossen:
Das sind Chefs von Landes-Regierungen.
Alle sollen sparen.
Auch der Staat soll sparen.
Das war am 25. Juni 2026.
Jetzt sollen Menschen mit Behinderung sparen.
Die Eingliederungs-Hilfe soll weniger werden.
Horst Frehe findet das nicht fair.
Horst Frehe erklärt:
Kinder mit Behinderung brauchen Hilfe.
Sie brauchen Hilfe für den Kinder-Garten.
Schüler mit Behinderung brauchen Hilfe.
Sie brauchen Hilfe für den Unterricht.
Studenten mit Behinderung brauchen Hilfe.
Sie brauchen Hilfe für die Uni.
Horst Frehe sagt:
Aber der Staat will die Hilfe einschränken.
Nicht jeder soll Hilfe bekommen.
Mehrere Menschen sollen sich eine Hilfe teilen.
Das nennt man Poolen.
Mehrere Menschen nutzen dieselbe Hilfe.
Horst Frehe erklärt weiter:
Die Eingliederungs-Hilfe soll seltener geben werden.
Kinder-Garten, Schule und Uni sollen selbst helfen.
Nur wenn das nicht reicht, gibt es Hilfe für eine Person.
Das nennt man individuell.
Etwas ist nur für eine Person.
Horst Frehe sagt:
Der Staat will auch Geld geben.
Das Geld soll für die Hilfe reichen.
Aber das Geld ist oft zu wenig.
Horst Frehe findet das nicht gut.
Horst Frehe erklärt:
Die Persönliche Assistenz soll weniger werden.
Bis jetzt durfte jeder selbst entscheiden:
Will ich Hilfe zu Hause?
Oder will ich in ein Heim?
Das nennt man Wunsch- und Wahl-Recht.
Menschen mit Behinderung dürfen selbst entscheiden.
Sie dürfen entscheiden, wo sie leben.
Sie dürfen entscheiden, welche Hilfe sie bekommen.
Horst Frehe sagt:
Aber der Staat will das ändern.
Er will sagen, was angemessen ist.
Und was zumutbar ist.
Horst Frehe erklärt:
Wenn die Hilfe zu Hause zu teuer ist, sagt der Staat:
Das ist nicht angemessen.
Ein Platz im Heim ist günstiger.
Dann müsst ihr ins Heim.
Das geht auch, wenn sie das nicht wollen.
Das nennt man Mehr-Kosten-Vorbehalt.
Wenn etwas zu teuer ist, zahlt der Staat nicht.
Horst Frehe sagt:
Das ist gegen die Regeln.
Die UN hat eine Vereinbarung gemacht.
Das nennt man UN-Konvention.
Das ist ein Vertrag für Rechte von Menschen mit Behinderung.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
In der UN-Konvention steht:
Menschen mit Behinderung dürfen selbst entscheiden.
Sie dürfen entscheiden, wo sie leben.
Sie dürfen entscheiden, mit wem sie leben.
Sie müssen nicht in Heime.
Horst Frehe sagt:
Der Staat bricht diese Regeln.
Das ist nicht erlaubt.
Das Grund-Gesetz sagt:
Niemand darf benachteiligt werden.
Jemand wird schlechter behandelt als andere.
Horst Frehe berichtet:
In Bremen gibt es schon Kürzungen.
Seit 3 Jahren wird die Hilfe weniger.
Viele Menschen bekommen weniger Stunden.
Fast ein Drittel ist betroffen.
Es geht um diese Menschen.
In der Bremer Assistenz-Genossenschaft sind 20 Menschen betroffen.
Ihre Stunden wurden gekürzt.
Viele haben Widerspruch eingelegt.
Man sagt, dass etwas nicht richtig ist.
Viele Klagen laufen noch.
Horst Frehe sagt:
Die Gerichte sagen: Die Kürzungen sind nicht erlaubt.
Horst Frehe sagt:
Aber das Amt macht weiter.
Horst Frehe sagt:
Das Amt will die Kürzungen nicht zurücknehmen.
Horst Frehe sagt:
Das Amt beugt das Recht.
Horst Frehe sagt:
Das Amt braucht oft über ein Jahr für eine Entscheidung.
Es hält sich nicht an Fristen.
Das sind Zeit-Vorgaben.
Man muss etwas in dieser Zeit erledigen.
Das Amt soll schneller entscheiden.
Aber es lehnt das ab.
Horst Frehe fordert:
Der Staat soll die Pläne stoppen.
Die Bremer Sozial-Verwaltung soll die Kürzungen zurücknehmen.
Das ist eine Behörde.
Sie kümmert sich um Hilfen.
Die Hilfen sind für Menschen, die Unterstützung brauchen.
Die Sozial-Verwaltung soll sich an Gesetze halten.
Hier gibt es den Fernseh-Bericht.
Der Bericht beginnt bei Minute 6:05.
Foto: privat
Bremen (kobinet)
"Das hat nichts mehr mit Inklusion zu tun, sondern wir werden wieder auf Heime verwiesen. Der Bund will sich vornehmen, dass er selber sagt: was ist für uns angemessen und was für uns zumutbar ist", so hat Horst Frehe von der Bremer Assistenzgenossenschaft in der Nachrichtentensendung buten un binnen auf den Punkt gebracht, was über 150 Demonstrierende behinderte Menschen und ihre Assistent*innen am 29. Oktober 2026 vor den Bremer Dom zum Protest gegen die derzeitigen Pläne zur Reform der Eingliederungshilfe getrieben hat. Die Demonstrierenden fordern u.a., dass sich das Land Bremen gegen die geplanten Einschränkungen der Eingliederungshilfe im Bundesrat stellt. Und dies nicht ganz ohne Erfolg: "Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration unterstützt grundsätzlich die Forderung der Assistenznehmer:innen, dass das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen durch bundesgesetzliche Änderungen nicht eingeschränkt werden darf", wird die Sozialbehörde im Fernsehbericht zum Protest von Radio Bremen zitiert.
Im Folgenden dokumentieren die kobinet-nachrichten die Rede von Horst Frehe bei der Kundgebung.
Wir haben uns heute vor dem Dom zusammengefunden, weil wir hier in Bremen bereits teilweise massive Kürzungen unserer Persönlichen Assistenz erlebt haben und auf Grund der Gesetzesvorhaben des Bundes mit wichtigen Einschränkungen bei den Assistenzleistungen rechnen müssen!
Die Ministerpräsident*innen der Bundesländer haben auf ihrer Konferenz (MPK) am 25.6.2026 beschlossen, dass "alle Bereiche des Staates und der Gesellschaft gefordert sind, einen Beitrag" zur Sanierung der staatlichen Leistungen zu erbringen.
Dafür sollen nun auch wir herhalten!
Um den Staat zu sanieren, soll die Eingliederungshilfe für Behinderte wesentlich eingeschränkt werden!
Persönliche Assistenzleistungen, die behinderte Kinder benötigen, um mit anderen Kindern einen Kindergarten zu besuchen, behinderte Schüler*innen, die Unterstützung im Unterricht benötigen und sogar Student*innen, die in den Vorlesungen Mitschreibehilfen, Begleitung zu den Veranstaltungen oder beim Toilettengang brauchen, sollen grundsätzlich keinen individuellen Anspruch auf Assistenzleistungen haben, sondern sich die Assistenz mit anderen teilen!
Außerdem soll die Eingliederungshilfe nur noch nachrangig bewilligt werden! Kindergarten, Schule und Universität sollen selbst die Infrastruktur bereitstellen! Nur wenn diese nicht ausreichend vorhanden ist, kommt eine individuelle Assistenzleistung noch in Frage!
Das sogenannte Poolen, also der Verzicht auf eine individuelle Leistung, soll Vorrang haben!
Dabei soll künftig nicht mehr der konkrete individuelle Bedarf im Vordergrund stehen!
Die Leistungen sollen auch ohne Zustimmung der Betroffenen in pauschale Geldleistungen umgewandelt werden können, mit denen der oder die Betroffene irgendwie noch seinen bzw. ihren Bedarf decken kann. Nicht bedarfsgerechte Leistungserbringung, sondern Pauschalen sollen künftig das Leistungsgeschehen bestimmen!
Damit nicht genug!
Auch die Persönliche Assistenz soll eingeschränkt werden!
Dafür hat man sich ein besonders raffiniertes Verfahren einfallen lassen. Während bis jetzt mit dem Wunsch- und Wahlrecht jede leistungsberechtigte behinderte Person entscheiden kann, ob sie die Assistenz zu Hause in der eigenen Wohnung oder in einer Behinderteneinrichtung bekommen will, will man künftig durch Rechtsverordnung bestimmen, was "angemessen" und was "zumutbar" ist. Wenn die Persönliche Assistenz zu Hause zum Beispiel mehr als 20 Prozent mehr als ein günstiger Heimplatz kostet, kann die Bundesregierung entscheiden, dass dieses nicht mehr "angemessen" ist. Und wenn sie der Meinung ist, dass auch ein Heimplatz "zumutbar" ist, sollen wir auch gegen unseren Willen ins Heim abgeschoben werden können! Als Begründung muss dann der sogenannte "Mehrkostenvorbehalt" herhalten!
Das soll mit dem neuen Gesetzentwurf nach dem Willen der Bundesländer und der Bundesregierung umgesetzt werden! Das ist skandalös und verfassungswidrig!
Diese Planungen verletzen wichtige Vorschriften der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Nach Artikel 19 UN-Behindertenrechtskonvention hat man als behinderter Mensch das Recht auf die Wahl des Wohnsitzes. Jede behinderte Person hat das Recht, "gleichberechtigt mit anderen die Möglichkeit ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben will", und ist nicht verpflichtet, "in besonderen Wohnformen zu leben," (Art. 19 a UN-BRK). Besondere Wohnformen ist die Umschreibung für aussondernde Behindertenheime!
Die Strangulierung des Wunsch- und Wahl-rechtes durch den Mehrkostenvorbehalt, schafft damit die wesentlichste Errungenschaft des Bundesteilhabegesetzes ab, für das wir vor Jahren gestritten haben, nur um damit die Verbannung Behinderter in Heime zu erleichtern. Damit wird nicht nur internationales Recht verletzt, sondern das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz gebrochen!
In Bremen hat man klammheimlich schon damit begonnen, unsere Assistenzleistungen einzuschränken. Mit einer neuen Begutachtungsanleitung hat man seit 3 Jahren begonnen, uns unsere teils über 10 Jahre bewilligten Assistenzleitungen zu kürzen. Inszwischen ist fast ein Drittel der Leistungsbeziehungen von den Kürzungen betroffen.
Allein in der Bremer Assistenzgenossenschaft wurden ca. 20 Personen die Assistenzstunden gekürzt! Das zog umfangreiche Widerspruchsverfahren und Klagen nach sich, von denen viele noch rechtshängig sind. Zwar hat man in den Gerichtsverfahren zugestehen müssen, dass die Befristung von Leistungen, und damit die Kürzung von einem auf den anderen Tag, unzulässig ist. Trotzdem beharrt man auf den Kürzungen und ist nicht bereit, diese zurückzunehmen! Dabei wird das Recht durch das Amt für Soziale Dienste massiv gebeugt! Denn bei keiner betroffenen Person ist eine "wesentliche Änderung in den Verhältnissen" eingetreten, die eine solche Kürzung rechtfertigen würde! Niemand war in Lourdes und ist nach der Benetzung mit dem Weihwasser geheilt aus seinem Rollstuhl herausgesprungen!
Dabei lässt sich die Verwaltung teilweise über ein Jahr Zeit, über einen Antrag zu entscheiden. Alle gesetzlichen Fristen scheinen in Bremen für die Verwaltung nicht zu gelten. Eine Vereinbarung darüber, dass die Sozialverwaltung in den Entscheidungen über Persönliche Assistenz künftig nach Recht und Gesetz verfahren wird, lehnt die Sozialbehörde ab! Das ist nicht nachvollziehbar!
Wir fordern daher alle am Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene auf, die Finger davon zu lassen!
Wir fordern die Bremer Sozialverwaltung auf, endlich Recht und Gesetz zu beachten und die Kürzungen zurückzunehmen!
Foto: privat
Bremen (kobinet)
"Das hat nichts mehr mit Inklusion zu tun, sondern wir werden wieder auf Heime verwiesen. Der Bund will sich vornehmen, dass er selber sagt: was ist für uns angemessen und was für uns zumutbar ist", so hat Horst Frehe von der Bremer Assistenzgenossenschaft in der Nachrichtentensendung buten un binnen auf den Punkt gebracht, was über 150 Demonstrierende behinderte Menschen und ihre Assistent*innen am 29. Oktober 2026 vor den Bremer Dom zum Protest gegen die derzeitigen Pläne zur Reform der Eingliederungshilfe getrieben hat. Die Demonstrierenden fordern u.a., dass sich das Land Bremen gegen die geplanten Einschränkungen der Eingliederungshilfe im Bundesrat stellt. Und dies nicht ganz ohne Erfolg: "Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration unterstützt grundsätzlich die Forderung der Assistenznehmer:innen, dass das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen durch bundesgesetzliche Änderungen nicht eingeschränkt werden darf", wird die Sozialbehörde im Fernsehbericht zum Protest von Radio Bremen zitiert.
Im Folgenden dokumentieren die kobinet-nachrichten die Rede von Horst Frehe bei der Kundgebung.
Wir haben uns heute vor dem Dom zusammengefunden, weil wir hier in Bremen bereits teilweise massive Kürzungen unserer Persönlichen Assistenz erlebt haben und auf Grund der Gesetzesvorhaben des Bundes mit wichtigen Einschränkungen bei den Assistenzleistungen rechnen müssen!
Die Ministerpräsident*innen der Bundesländer haben auf ihrer Konferenz (MPK) am 25.6.2026 beschlossen, dass "alle Bereiche des Staates und der Gesellschaft gefordert sind, einen Beitrag" zur Sanierung der staatlichen Leistungen zu erbringen.
Dafür sollen nun auch wir herhalten!
Um den Staat zu sanieren, soll die Eingliederungshilfe für Behinderte wesentlich eingeschränkt werden!
Persönliche Assistenzleistungen, die behinderte Kinder benötigen, um mit anderen Kindern einen Kindergarten zu besuchen, behinderte Schüler*innen, die Unterstützung im Unterricht benötigen und sogar Student*innen, die in den Vorlesungen Mitschreibehilfen, Begleitung zu den Veranstaltungen oder beim Toilettengang brauchen, sollen grundsätzlich keinen individuellen Anspruch auf Assistenzleistungen haben, sondern sich die Assistenz mit anderen teilen!
Außerdem soll die Eingliederungshilfe nur noch nachrangig bewilligt werden! Kindergarten, Schule und Universität sollen selbst die Infrastruktur bereitstellen! Nur wenn diese nicht ausreichend vorhanden ist, kommt eine individuelle Assistenzleistung noch in Frage!
Das sogenannte Poolen, also der Verzicht auf eine individuelle Leistung, soll Vorrang haben!
Dabei soll künftig nicht mehr der konkrete individuelle Bedarf im Vordergrund stehen!
Die Leistungen sollen auch ohne Zustimmung der Betroffenen in pauschale Geldleistungen umgewandelt werden können, mit denen der oder die Betroffene irgendwie noch seinen bzw. ihren Bedarf decken kann. Nicht bedarfsgerechte Leistungserbringung, sondern Pauschalen sollen künftig das Leistungsgeschehen bestimmen!
Damit nicht genug!
Auch die Persönliche Assistenz soll eingeschränkt werden!
Dafür hat man sich ein besonders raffiniertes Verfahren einfallen lassen. Während bis jetzt mit dem Wunsch- und Wahlrecht jede leistungsberechtigte behinderte Person entscheiden kann, ob sie die Assistenz zu Hause in der eigenen Wohnung oder in einer Behinderteneinrichtung bekommen will, will man künftig durch Rechtsverordnung bestimmen, was "angemessen" und was "zumutbar" ist. Wenn die Persönliche Assistenz zu Hause zum Beispiel mehr als 20 Prozent mehr als ein günstiger Heimplatz kostet, kann die Bundesregierung entscheiden, dass dieses nicht mehr "angemessen" ist. Und wenn sie der Meinung ist, dass auch ein Heimplatz "zumutbar" ist, sollen wir auch gegen unseren Willen ins Heim abgeschoben werden können! Als Begründung muss dann der sogenannte "Mehrkostenvorbehalt" herhalten!
Das soll mit dem neuen Gesetzentwurf nach dem Willen der Bundesländer und der Bundesregierung umgesetzt werden! Das ist skandalös und verfassungswidrig!
Diese Planungen verletzen wichtige Vorschriften der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Nach Artikel 19 UN-Behindertenrechtskonvention hat man als behinderter Mensch das Recht auf die Wahl des Wohnsitzes. Jede behinderte Person hat das Recht, "gleichberechtigt mit anderen die Möglichkeit ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben will", und ist nicht verpflichtet, "in besonderen Wohnformen zu leben," (Art. 19 a UN-BRK). Besondere Wohnformen ist die Umschreibung für aussondernde Behindertenheime!
Die Strangulierung des Wunsch- und Wahl-rechtes durch den Mehrkostenvorbehalt, schafft damit die wesentlichste Errungenschaft des Bundesteilhabegesetzes ab, für das wir vor Jahren gestritten haben, nur um damit die Verbannung Behinderter in Heime zu erleichtern. Damit wird nicht nur internationales Recht verletzt, sondern das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz gebrochen!
In Bremen hat man klammheimlich schon damit begonnen, unsere Assistenzleistungen einzuschränken. Mit einer neuen Begutachtungsanleitung hat man seit 3 Jahren begonnen, uns unsere teils über 10 Jahre bewilligten Assistenzleitungen zu kürzen. Inszwischen ist fast ein Drittel der Leistungsbeziehungen von den Kürzungen betroffen.
Allein in der Bremer Assistenzgenossenschaft wurden ca. 20 Personen die Assistenzstunden gekürzt! Das zog umfangreiche Widerspruchsverfahren und Klagen nach sich, von denen viele noch rechtshängig sind. Zwar hat man in den Gerichtsverfahren zugestehen müssen, dass die Befristung von Leistungen, und damit die Kürzung von einem auf den anderen Tag, unzulässig ist. Trotzdem beharrt man auf den Kürzungen und ist nicht bereit, diese zurückzunehmen! Dabei wird das Recht durch das Amt für Soziale Dienste massiv gebeugt! Denn bei keiner betroffenen Person ist eine "wesentliche Änderung in den Verhältnissen" eingetreten, die eine solche Kürzung rechtfertigen würde! Niemand war in Lourdes und ist nach der Benetzung mit dem Weihwasser geheilt aus seinem Rollstuhl herausgesprungen!
Dabei lässt sich die Verwaltung teilweise über ein Jahr Zeit, über einen Antrag zu entscheiden. Alle gesetzlichen Fristen scheinen in Bremen für die Verwaltung nicht zu gelten. Eine Vereinbarung darüber, dass die Sozialverwaltung in den Entscheidungen über Persönliche Assistenz künftig nach Recht und Gesetz verfahren wird, lehnt die Sozialbehörde ab! Das ist nicht nachvollziehbar!
Wir fordern daher alle am Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene auf, die Finger davon zu lassen!
Wir fordern die Bremer Sozialverwaltung auf, endlich Recht und Gesetz zu beachten und die Kürzungen zurückzunehmen!





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