
Foto: H.-Günter Heiden
Berlin (kobinet) „Der am 24. August vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf zu einem ‚Triage‘-Gesetz verfehlt völlig sein selbst gestecktes Ziel, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.“ Zu dieser Einschätzung kommt das NETZWERK ARTIKEL 3 und kritisiert, dass die vielen Hinweise und Verbesserungsvorschläge aus den Stellungnahmen und der mündlichen Anhörung nur marginal umgesetzt wurden. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber im Dezember 2021 aufgefordert, behinderte Menschen im Fall einer Triage, also bei der Zuteilung knapper intensivmedizinischer Ressourcen, vor Diskriminierung zu schützen.











































