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Mahnwache vor Veranstaltung zu 50jährigem Bestehen der Conterganstiftung

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Foto: ht

Karlsruhe (kobinet) Anlässlich ihres 50jährigen Bestehens lädt die Conterganstiftung, am 3. September in der Zeit von 13.00 bis 17.00 Uhr, in das "Dorinthotel - An der Messe" zu Köln-Deutz ein. Laut Aussage der Stiftung werden mehrere hundert Gäste, darunter zahlreiche Conterganbetroffene, erwartet. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Betroffene, die mit dieser Form der Jubiläumsfeier nicht einverstanden sind. Auf Initiative der Conterganaktivistin Friederike Winter, laden diese zu einer Mahnwache vor dem Veranstaltungsort ein, die am 3. September von 10.30 bis 13.00 Uhr stattfindet, wie es in einer Presseinformation von Friederike Winter heißt.



Friederike Winter erklärte im Vorfeld: „Diese Veranstaltung ist, in den Augen zahlreicher Betroffener, nur eine Farce. Diese soll über die jahrzehntelange Untätigkeit, die Verzögerungstaktiken, Fehl- und Nichtinformationen, Intransparenz und den, jeder Form von Inklusion spottenden Scheinaktivismus, hinwegtäuschen. Diese Stiftung wurde unseren Eltern und uns aufgezwungen. Für uns sind noch viele berechtigte Forderungen, die wir an die Bundesregierung, das aufsichtsführende Familienministerium und den Vorstand der Conterganstiftung stellen, unerfüllt. Diese wollen wir am 3. September einfordern. Wir werden aber auch an unsere verstorbenen Mitbetroffenen erinnern, die – zumindest teilweise – Opfer der Untätigkeit des Staates und der Stiftung – geworden sind. „

Die Aktivist*innen fordern:

– Die offizielle Entschuldigung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland für das s.Zt. fehlende Arzneimittelgesetz, das zu unseren Schäden, Schmerzen und unsäglichem Leid geführt hat. Ebenso aber auch für das Fehlverhalten, in Sachen Thalidomid-Contergan, auf allen staatlichen Verwaltungsebenen, seit spätestens 1958 bis zur Gegenwart.

– Eine sofortige, einmalige, pauschale Entschädigungsleistung (in Höhe von 20.000 Euro) für jede noch lebende Mutter der Thalidomidbetroffenen, in Anerkennung des Leides, das ihnen angetan wurde.

– Die umgehende Anhebung (um mindestens 25 Prozent) und jährliche Anpassung der monatlichen Conterganrenten sowie der jährlichen spez. Bedarfszahlung an die Inflationsrate. Aufgrund der enorm gestiegener Preise/Inflation/Pflegekosten usw., rückwirkend ab 2018.

– Lebenslange, angemessene Hinterbliebenenversorgung für pflegende Ehe- und Lebenspartner/innen, Kinder und Enkel.

– Sofortige, pauschale Anerkennung von nachgewiesenen Gefäß-und Nervenschäden bei Thalidomidbetroffenen und dementsprechende Erhöhung der Conterganrente um mindestens 25 Prozent.

– Sofortige Angleichung aller Leistungen für Contergangeschädigte unter 10 Punkten, an die Leistungen der Betroffenen mit 10 bis 14,99 Punkten; rückwirkend ab 1.8.2013.

– Beweislastumkehr des Nachweises von Thalidomidschäden, bei Anerkennungsverfahren, zu Lasten der Stiftung.

– Aufnahme eines Embryologen und Toxikologen als Gutachter in die medizinische Kommission der Stiftung

– Unabhängige ärztliche und wissenschaftliche Widerspruchsstelle, bei Ablehnung von Anerkennungsanträgen zu Thalidomidschäden (Kostenübernahme durch die Conterganstiftung).

– Paritätische Besetzung des Stiftungsrates mit Conterganbetroffenen.

– Meinungsbildung durch Umfragen bei den Betroffenen zu wichtigen, die Stiftung und deren Leistungen betreffenden, Fragen.