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Teil 2 zum Irrglauben der Ämter, barrierefreie Websites zu haben

Barriere melden button Screenshot
Screenshot https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/ Barriere melden
Foto: Screenshot HT

Berlin (kobinet) Im Artikel "Der Irrglaube der Ämter, barrierefreie Webseiten zu haben" https://kobinet-nachrichten.org/2022/07/18/der-irrglaube-der-aemter-barrierefreie-webseiten-zu-haben/ habe ich das Problem benannt. Nun will ich es konkret wissen. Zufällig gewählte Websites von Orten aus jedem Bundesland habe ich mir konkret auf Barrierefreiheit angesehen.

Was habe ich wie angesehen?

Es muss ein Formular geben für die Kontaktaufnahme und eines für das Melden von Barrieren. Wenn so etwas existiert prüfe ich diese Seite (da offenbaren sich dann die häufigsten Barrieren) zuerst auf saubere HTML Programmierung mittels dem Validator der W3C auf korrektes HTML Und mit den Browsererweiterung WAVE Evaluation Tool und Accessibility Checker auf technische Barrierefreiheit. Die Tools zeigen mir Zahl und Art der Fehler.
Ein Blick auf die Barrierefreiheits-Seite verrät mir, wie lange man nicht die Seite gepflegt hat.
Richtige KO-Kriterien, wie Captcha (besonders die grafischen), keine Label an Formularfelder, fehlende Alt-Texte, mangelnde Kontraste und weitere Auffälligkeiten stelle ich fest.

Aber nicht nur der technische Check, sondern gerade auch die Prüfung auf Verständlichkeit und Bedienbarkeit sind wichtig. Also Struktur und Gliederung, Inhaltsverzeichnis und das Verwenden von Deutscher Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache nehme ich in Augenschein. So bildet sich dann ein Urteil heraus. Also, meine Testerei ist in keinem Fall repräsentativ, sie soll zeigen, wie arg es um die Barrierefreiheit öffentlicher Stellen im Lande so aussieht.

Die Kriterien zur Barrierefreiheit von Webseiten werden in 3 Kategorien der Bedeutung eingeteilt. Kategorie A bedeutet, das muss erfüllt sein als absolutes Minimum. AA Kriterien erfüllen heißt, damit ist man schon ganz gut und AAA ist die Königsklasse der Barrierefreiheit insbesondere auch für besondere Ansprüche wie Video und Audio. Siehe dazu die WCAG (bzw. BITV). Eigentlich gehe ich kaum über das Level A hinaus.

16 Orte in 16 Bundesländern wahllos zusammengestellt und darüber geschaut

Eine grobe Ersteinschätzung der Barrierefreiheit mit einfachen und kostenlosen Werkzeugen (HTML-Validator von W3C, Accessibility Checker von Siteimprove und WAVE) und eine Inaugenscheinnahme der Website von 16 Städten.
Ich bin gespannt, wie die Schlichtungsstellen Barrierefreiheit in den Ländern reagieren.

Anklam in Mecklenburg Vorpommern

Startseite: 139 HTML-Fehler, 106 HTML-Warnungen
Allein diese Zahlen sagen mir, da kann nichts barrierefrei sein. Aber weiter: 14x keine Alttexte bei Bildern und noch viele weitere Mängel der Kategorie A.
Ich suche im Impressum und an anderen Stellen nach Aussagen zur Barrierefreiheit und ich werde auf Seite Hilfe https://anklam.de/Quicknavigation/Hilfe/ unten fündig. Diese Aussage ist ungeheuerlich (ich zitiere): „Barrierefreies (-armes) Internet
Der Bundes-Gesetzgeber hat im April 2002 in § 11 Abs. 1 satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BITV – Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) zwar festgelegt, dass Zugangsbarrieren zur Nutzung von Informationstechnik bis 2005 beseitigt werden sollen, die Umsetzung wurde jedoch weitgehend offen gelassen.
Bislang hat weltweit noch niemand eine absolut barrierefreie Website zu Gesicht bekommen. Denn barrierefrei bedeutet: frei von Barrieren. Alle Menschen – ganz gleich, ob mit oder ohne Behinderung, egal ob jung oder alt – könnten dann ohne jede Einschränkung ein und dasselbe Angebot nutzen. In der Praxis entstehen Einschränkungen aber gerade durch die Individualität der Menschen. Als Beispiele seien hier ungleiche Computererfahrung oder unterschiedliche Sprachkompetenz zu nennen.
Hintergrund:
Internet bedeutet auch die Unabhängigkeit von der Hilfe anderer. Informationen und Angebote von Internetseiten sollen auch Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Das ist längs nicht immer so: Viele Websites verursachen aufgrund ihres Designs und Layouts Barrieren in der Nutzung für Personen mit Behinderung. Menschen mit Sinnesbehinderung, besonders sehbehinderte und blinde Menschen, können große Bereiche des Mediums Internet nicht nutzen und werden somit ausgeschlossen.

Ich untersuche nicht weiter. Zuständig ist Überwachungsstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Riesa in Sachsen (https://www.riesa.de/)

Startseite HTML-Check: 17 Fehler (vor allem solche, die Einfluss auf das Sprechverhalten von Screenreader haben, also fehlerhafte Sprachauszeichnung). Das Suchfeld oben hat keine Beschreibung.
Die Gästebuchseite mit Formular, mit Accessibility Checker geprüft: 11 Mängel in der Kategorie A,
Keine Seite mit Leichter Sprache, keine Gebärdensprache.
Diese Website ist nicht Barrierefrei nach BITV.

Ich untersuche nicht weiter. Zuständig Schlichtungsstelle des Landes Sachsen.

Altlandsberg in Brandenburg

Startseite HTML-Check: 78 Fehler (hauptsächlich doppelte ID)
und das Eingabefeld „Suchen“ hat kein Label. Schade, die Site ist damit nicht barrierefrei. Auffällig sind mir noch die vielen Kontrastfehler (weiße Schrift auf blassen Hintergründen).
Es gibt keine Dialogmöglichkeiten über Formulare, Dokumente werden auch in dem Dateiformat XLSX, was ein Format des Microsoft-Excel ist zum Download angeboten. Haben alle Bürger Excel auf ihren Rechnern installiert? Davon kann man nicht ausgehen. Demnach können diese Dokumente nicht genutzt werden – auch eine Barriere.
Es gibt eine Erklärung zur Barrierefreiheit vom 15.02.2021, sollte jährlich aktualisiert werden, der angebotene Feedbackmechanismus geht nur über E-Mail. Positiv ist schon die Existenz der Erklärung, auch wenn Angaben formell aus der Vorlage der BFIT übernommen wurden.
Keine Leichte Sprache, keine Gebärdensprache vorhanden.
Fazit: nicht barreirefrei, obwohl schon manches gut ist.

Berlin-Lichtenberg Bezirksamt

Startseite HTML-Check hat 3 (banale) Fehler, das sieht gut aus.
Test mit WAVE zeig 0 Fehler bei 3 Kontrastproblemen.
Es gibt eine Barrierefreiheitserklärung, allerdings ist sie vom 31.01.2021 und sollte nach Beseitigung der genannten Mängel einmal aktualisiert werden.
Eine Leichte Sprache Seite hat das Bezirksamt, aber es ist die Alibiseite, die nichts über den Inhalt der einzelnen anderen Webseiten des Bezirksamtes etwas aussagt. Die Inhalte in Leichter SPrache hat die Caritas Augsburg geschrieben kann man in einer der Unterseiten lesen. Aber ich entdeckte keinen Text in wirklich regelgerechter Leichten Sprache. Da muss wohl die Caritas Augsburg andere Regeln benutzen als ich.
Es gibt ein Kontaktformular (völlig ohne Leichte Sprache). Ich prüfe mit Wave und erhalte einen Fehler: Im Formular muss der Nutzer ein Häkchen zum Datenschutz setzen. Das Feld hat kein Label.
Schade, die Site ist nicht barrierefrei, das Technische ist nicht schlecht, aber die Barrierefreiheit wurde nicht ganzheitlich umgesetzt.

Bremen Mitte Ortsamt

Startseite HTML-Check: 2 Fehler, die 2 fehlende Leerstellen zwischen Attributen von Elementen. So wenig Fehler findet man selten.
Die Startseite gibt es auch in Leichter Sprache mit der Erklärung zur Barrierefreiheit auch in Leichter Sprache. Es ist auch gute Leichte Sprache. Allerdings haben die Unterseiten keine Entsprechung in Leichter Sprache.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde letztmalig im September 2019 aktualisiert. In ihr wird angegeben, dass alle 2 Jahre eine Aktualisierung erfolgen würde.
Ein Kontaktformular finde ich nicht, Dafür sind immer die E-Mailadressen und Telefonnummern angeboten. Digitale Verwaltung sieht anders aus.
Tests mit Wave und Accessibility Checker zeigen sehr wenig Fehler an.
Technisch ist die Barrierefreiheit gut, aber Barrierefreiheit ist mehr. Hier waren Leute am Werk, die von Barrierefreiheit technisch Ahnung haben.

Hamburg Altona Bezirksamt

Startseite HTML-Check: 41 Fehler.
Es gibt eine Seite Barrierefreiheit. Leichte Sprache und Gebärdensprache wird angeboten, aber nur zu wenigen Themen. Keines wegs gibt es zu jeder Seite eine Entsprechung in Lichter Sprache und Gebärdensprache.
Was mich bei dieser Website sehr nervt ist das Cookie-Tool. Da ich nicht alle Cookies möchte wähle ich „Einstellungen“ und bestätige die Auswahl. Das kann sich sich das Tool nicht merken und bei jedem Wechsel der Seite werde ich erneut zur Bestätigung der Cookies aufgefordert. Das ist ein „GehtNicht“.
Leichte Sprache nhalte findet man dann unter „Leichte Sprache“, dabei werden auch Inhalte von Unterthemen in Leichter Sprache ausgeführt. Aber nicht alle Links führen wieder auf Leichte Sprache Seiten. Das Wechseln der Verständnis-Ebene ist nicht hilfreich..
In der Erklärung der Barrierefreiheit „wurde am 21.08.2020 erstellt und zuletzt am 29.7.2021 überprüft“. Muss ich nun annehmen, dass seitdem die lange Liste der Mängel nicht abgestellt wurden?
Auch der Prüfbericht des BITV-Test meint 2nicht BITV konform“.

Aschersleben (Salzlandkreis) in Sachsen-Anhalt

Startseite HTML-Check: 27 Fehler.
Cookie entspricht nicht der Datenschutzgesetzeslage.
Es gibt keine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Es gibt ein Kontaktformular, welches ich auf Barrierefreiheit mit Accessibility Checker prüfe:
Das Kriterium A hat über 60 Fehler (Alt-Text bei Bildern. fehlende Beschreibungen an Formularfeldern, lässt sich nicht ohne Maus bedienen usw.). Solch eine Webseite ist nicht barreirefrei. Prüft selbst.
WAVE zeigt 66 Fehler, Kontraste sind fehlerhaft. Die Liste der Fehler ist lang. Eine barrierefreie Website sieht anders aus.
Keine Leichte Sprache, keine Gebärdensprache.

Zuständig die Schlichtungsstelle Sachsen-Anhalt.

Apolda in Thüringen

Startseite HTML-Check: Endlich einmal eine Webseite mit einer sehr übersichtlichen Fehlerliste. 2 Fehler an der „Suche“. Aber 39 Warnungen, die den Programmierern aufgefallen sein müssten, wenn sie einmal validiert hätten.
Es gibt eine Seite zur Barrierefreiheit vom Februar 2021 (lang ist es her). Der Feedback-Mechanismus funktioniert nur über die E-Mail, Postadresse und allgemeinem Kontaktformular. Besser als manch andere Website.
Prüfung des Kontaktformular auf Barrierefreiheit mit Accessibility Checker: 20 fehlende Alt-Texte, Bilder, die Texte enthalten, Kontrastfehler, nicht sauber ohne Maus benutzbar usw. WAVE sagt 33 Fehlerund 43 Kontrastfehler.
Keine Leichte Sprache, keine Gebärdensprache.

Fazit, die Site ist nicht barrierefrei, zuständig Schlichtungsstelle.

Ahrensburg in Schleswig Holstein

Startseite HTML-Check: 29 Fehler, und dabei sind wirklich einfache HTML-Codefehler, die jeder Programmierer sofort erkennt, wenn er validiert. Das verwendete CMS gibt Tabellen fehlerhaft aus. Das genutzte Systemhaus wird auch von vielen anderen Kommunen genutzt. Gut sind die nicht, wenn solche Fehler auftreten.
Es gibt keine Erklärung zur Barrierefreiheit. Aber es gibt ein Formular zum Melden von Barrieren. Das prüfe ich mit den Tools.
Das Wappen hat keinen Alternativtext oder ist nicht als dekoratives Bild gekennzeichnet.
40 leere Tags (i) und weitere zahlreiche Fehler der Kategorie A. Ohne Maus lässt sich die Seite schlecht navigieren.

WAVe teilt mit: gute 0 Fehler aber 455 ARIA-Probleme. An einer Stelle ist der Schriftkontrast schlecht (der Link https://www.ahrensburg.de/Quicknavigation/Impressum/)

Fazit: barrierefrei ist die Site nicht und sie folgt nicht den gesetzlichen Vorgaben. Der Ansatz ist gut. Ohne Maus und mit Screenreader wird es schwer sein, die Site zu nutzen.

Aurich in Niedersachsen

Startseite HTML-Check: 27 Fehler im HTML-Code, die jeder Programmierer sofort feststellen sollte, wenn er validieren würde.
An der Startseite fällt die Nutzung von Bildergalerie mit sehr raschem Wechsel der Bilder aus. Das ist eine Barriere!
Es existiert eine Erklärung zur Barrierefreiheit vom 26.08.2020 und wurde am 04.03.2022 überprüft, aber die Mängelliste ist nicht kürzer geworden. Das Kontaktformular zum Melden von Barrieren enthält ein Captcha in englischer Sprache. Sprachwechsel sind Barrieren, vor allem, wenn sie nicht erwartet werden. Der Accessibility Check meint zu dieser Webseite: fehlende Alt-Texte, Bilder mit Text, Kontrastfehler, massenhafte Verwendung vonnicht mehr verwendeten Tags (i, b) usw. (allein 248 Fehler der Kategorie A 1.3.1). Eingabefelder haben keine Beschreibung usw. Allein diese Seite „Erklärung zur Barrierefreiheit hat so viele Fehler bei Kategorie A, dass man nur sagen kann, entgegen der eigenen Behauptung ist die Website nicht barrierefrei. Es fehlen Leichte Sprache und Gebärdensprache.

Alsfeld in Hessen

Startseite HTML-Check: nur 1 Fehler und 55 Warnungen zu fehlerhaftem Syntax HTML.

Die Website hat keine Erklärung zur Barrierefreiheit. Für eine Kontaktaufnahme ist nur eine E-Mail-Adresse, Postanschrift und Telefonnummer angegeben.
Der Accessibility Checker teilt zur Startseite mit: massenhafte Fehler in allen Kategorien wie zum Beispiel A fehlende Alt-Texte an Bildern, Verwendung von nicht mehr verwendeten Tags (i, b), Kontrastfehler, Bilder mit Text,
Es fehlen Leichte Sprache und Gebärdensprache. Die Website ist nicht BITV-konform.
Das sollte die Schlichtungsstelle erfahren.

Aachen in Nordrhein-Westphalen

Startseite HTML-Check: 28 Fehler, nicht einmal der doctyp wird richtig angegeben. Schlimm.
Es gibt eine Seite zur Barrierefreiheit. 2009 soll die Website bei einem BIK-Test 98,5 von 100 Punkten erreicht haben, kann man lesen. Barrieren kann man per E-Mail melden oder auch über die eine Website zum Melden, leider ist der Link so etwas von veraltet, dass er nicht mehr funktioniert.
Dann prüfe ich einmal mit dem Accessibility-Checker diese Webseite: Die Seite Barrierefreiheit hat 11 Bilder ohne Alt-Text, 18 Bilder mit Text im Bild, fehlerhafte Kontraste, an 4 Stellen wird HTML zum Formatieren benutzt (statt CSS) usw. Bei einem aktuellen BIK-Test fällt diese Seite durch. Die Website ist nicht BITV-konform. Keine Leichte Sprache und Gebärdensprache. Da muss ich die Schlichtungsstelle informieren.

Völklingen in Saarland

Startseite HTML-Check: 173 Fehler. Ich glaube da brauche ich nicht auf Barrierefreiheit prüfen. Die Website ist ein einziger HTML-Fehler.
Accessibility-Checker: 11 Bilder haben keinen Alt-Text. Warum wird kein CSS für die Textauszeichnung genutzt? Kann die Webagentur das nicht?
Es gibt die Seite Erklärung zur Barrierefreiheit vom 23. September 2019. Zu alt. Ein Kontakt geht nur über E-Mail. Interessant finde ich die Angabe zum Bilderkarusell „Sie können Bilderkarussells auf unseren Seiten anhalten, indem Sie mit dem Maus darüberfahren und den Mauszeiger auf dem Bild stehen lassen.“ Ich frage, was macht der/die keine Maus nutzen können.
Es gibt eine Seite mit Leicher Sprache. Allerdings sind die verwendeten Akkordions zu weiteren Inhalten leer. Halbherzig, die Arbeit nicht zu Ende gebracht. Das „Rathaus“ hat auch keinen Inhalt, außer die Postadresse. Gebärdensprache gibt es nicht.
Der Ansatz Leichte Sprache zu verwenden finde ich gut, aber nicht zu Ende gebracht. Schade.
Die Schlichtungsstelle sollte erfahren, wie schlecht die Website programmiert ist und wie gut der Leichte-Sprache -Ansatz ist.

Aalen in Baden-Würtenberg

Startseite HTML-CHeck: mit 6 Fehlern und 5 Warnungen sehr gut.
Accessibility Checker:
Eine Webseite Barrierefreiheit vom 20.09.2020 (müsste jährlich aktualisiert werden) gibt es. Darin wird erklärt, dass es keine Leichte Sprache und keine Gebärdensprache gibt. Man kann Barrieren über ein Formular melden. Ein Link zur Webseite der Schlichtungsstelle funktioniert nicht.
Mit Accessibility Checker schaue ich mir diese Formularseite an.
Doch eine hohe Zahl von ARIA-Fehlern trübt das Ergebnis der sonst ziemlich barrierefreien Seite.
An den in der Erklärung genannten Mängeln wird offensichtlich seit 2 Jahren nicht mit Ergebnissen gearbeitet.

Augsburg in Bayern

Startseite HTML-Check: sieht gut aus mit nur 2 Fehlern.
Nirgendwo ist ein Hinweis auf eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Deshalb suchte ich nach „Barrierefreiheit“ auf dieser Website. Am 16.05.2019 wurde ein Dokument veröffentlicht „Augsburg auf dem Weg zur „Stadt der Inklusion“. Zum Text und Bild schweige ich lieber, am Ende ist ein Link zur Inklusionsseite der Stadt, dabei wird behauptet es gäbe diese Informationen in Leichter Sprache. Ich habe nichts dergleichen gefunden. Jedenfalls gibt es keine Erklärung der Barrierefreiheit der Website, noch Inhalte in Leichter Sprache oder Gebärdensprache. Rein gar nichts.
Ich untersuche das Kontaktformular mit Accessibility Checker.
Eingabefelder haben keine Beschreibung, Kontraste sind unzureichend, unlogische Tab-Reihenfolge usw.
Das Schlimm3 ist ein grafisches Captcha, eine Sprachausgabe der Schriftzeichen lässt sich anklicken. Aber was machen Blinde, die nicht hören können?
Dass „*“ an den Eingabefeldern für Pflichtfelder stehen liest man erst nach dem Formular, statt davor.
Diese Website ist nicht barrierefrei.

Alzey in Rheinland-Pfalz

Am 13.07.2022 erstmalig angesehen, Über ein Formular festgestellte Mängel mit Aufforderung zur Antwort mitgeteilt. Keine Reaktion. Am 26.7.2022 die Schlichtungsstelle per E-Mail informiert. Am 28.07.2022 rief Mitarbeiter der Schlichtungsstelle an. Die verantwortliche Mitarbeiterin sicherte Änderung zu. Wenn fertig, kommt eine ofizielle Antwort.

Fazit: eine qualitativ gute, barrierefreie Website aufzustellen ist nicht mit einfachen Mitteln möglich. Nur qualifizierte (zertifizierte) Agenturen können das, aber das kostet. Das Geld haben die Komunen meist nicht.
Warum gibt es für die öffentliche Hand keine ausreichenden Mittel. Konzentration von geeigneten CMS und geeigneten Agenture, die dann für viele Kommunen die Website fachgerecht betreuen würde viel Geld sparen. Aber so „wurschtelt“ jeder vor sich hin, mit unzureichenden Kenntissen und im Irrglauben, etwas Gutes gemacht zu haben.

Nun darf der Leser Fragen, wie ist das mit der Seite der kobinet-nachrichten. Wir bemühen uns um Barrierefreiheit. Vor unserem Wechsel der Ausgabewebsite haben wir mit einem kostenpflichtigen Werkzeug DYNOCHECKER getestet und die Mängel beseitigt, 2 Fehler sind geblieben.
WIr haben keine Leichte Sprache, wir haben keine Gebärdensprache. Wir haben zur Kontaktaufnahme eine E-Mail-Adresse ([email protected]).
Wir arbeiten alle ehrenamtlich.

Lesermeinungen

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Marion
23.08.2022 12:03

Ich bin mit den Tools die zum Testen gedacht sind, immer etwas vorsichtig, denn ein angezeigter Fehler ist nicht immer auch ein echter Hinweis auf mangelnde Barrierefreiheit.

Eine ecte Entschuldigung wegen mangelnder Barrierefreiheit darf es nicht geben, sons gist das ein Vorlage für jene, die Barrierefreiheit boykottieren und die Barrierefreiheit wird nie erreicht.

Hubertus Thomasius
Antwort auf  Marion
24.08.2022 16:30

Richtig, diese Tools sind nicht die präzisesten Werkzeuge zur Beurteilung der Barrierefreiheit, das ist unstrittig. Aber sie helfen, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen.
Eine Webseite, die schon fehlerhaftes HTML enthält, betrachte ich schon sehr skeptisch. Da gibt es solche uns solche Fehler. Und wenn mir die einfachen, kostenlosen Tools Mengen an fehlende Alt-Texte und Kontrastfehler anzeigen, scheint es mit der Barrierefreiheit nicht weit her zu sein.
Den Rest muss man dann genauer unter die Lupe nehmen.
Fehlerhaftes HTML bedeutet, die Entwickler (also die Agenturen) und das beauftragende Amt haben sich nicht die Mühe gemacht, die erforderlich ist. Dabei fließt da soviel Geld.

Die einfachen Tools können von jedem genutzt werden, um eine Ersteinschätzung zu bekommen.

Ich frage mich, ob die Ämter sich die Mühe machen, das, was die Agenturen abliefern, zu prüfen. Mir scheint bei einigen Websites, dass Agenturen kräftig abgegriffen haben und den Ämtern sonst etwas erzählt haben, wie barrierefrei sie seien. Prüfen müssen die Ämter selbst und das geht mit den einfachen Tools erst einmal für den ersten Eindruck. Immer würde ich solch eine Prüfung mit Behinderten zusammen durchführen. Mit Behinderten zusammen – nicht über sie hinweg.