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Heidelberg (kobinet) Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge gibt Impulse für die aktuelle fachliche Debatte um die Begriffe Wirkung und Wirksamkeit. In seinen Eckpunkten vom 7. Dezember 2022 richtet er sich insbesondere an Leistungsträger und Leistungserbringer der Eingliederungshilfe, damit ein gemeinsames Verständnis der Begriffe entwickelt werden kann. Durch die Reform zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden erstmals die Begriffe Wirkung und Wirksamkeit im Kontext der Eingliederungshilfe im SGB IX gesetzlich verankert, einerseits im Leistungsrecht (Gesamtplanverfahren), andererseits im neuen Vertragsrecht der Eingliederungshilfe, heißt es in einem Beitrag des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht.









































