
Foto: Svea Pietschmann/G-BA
Berlin (kobinet) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. Oktober 2022 seine Regelung zur Verordnung von Leistungen für Patientinnen und Patienten angepasst, die Bedarf an außerklinischer Intensivpflege haben. Ziel ist es, den Übergang des bisherigen auf den künftigen Leistungsanspruch bei diesen komplexen und individuell abzustimmenden Leistungen noch stärker zu erleichtern, wie es in einer Presseinformation des G-BA heißt.









































