
Foto: Fachstelle EUTB
Berlin (kobinet) Über eine hohe Zufriedenheit der Ratsuchenden mit der Beratung durch die ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) berichtet die EUTB-Fachstelle in ihrem Newsletter. „Während der modellhaften Einführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) in den Jahren 2018 bis 2022 nach § 32 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) wurde sie wissenschaftlich begleitet. Nun liegt der Abschlussbericht zur Evaluation vor“, heißt es zum HIntergrund in dem Bericht der Fachstelle EUTB.










































