Nürnberg (kobinet) Mit 167.735 im August 2023 arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen ist diese von der Bundesagentur für Arbeit gemeldete Zahl im Vergleich zum August 2022 um fast 4.000 höher. Im August 2022 waren 163.815 schwerbehinderte Arbeitslose gemeldet. Vergleicht man die Zahl mit den Zahlen der Vorconazeit, also im August 2019, sind mittlerweile über 11.000 schwerbehinderte Menschen mehr arbeitslos als damals, als 156.453 arbeitslos gemeldet waren. Die immer noch hohe Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen sowie die mangelnden Alternativen der ca. 320.000 behinderten Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten (müssen), war bei der Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention am 29. und 30. August 2023 ein wichtiges Thema, bei dem Deutschland Kritik erntete.
Zwar ist die Gesamtzahl schwerbehinderter Beschäftigter in den letzten Jahren angestiegen, aber die hohe Zahl meist sogar besser qualifiziert als andere arbeitslos gemeldete Menschen gibt Anlass zur Sorge. Dabei lohnt auch der Blick zurück in die Geschichte, als nämlich die Beschäftigungsquote für Betriebe ab 20 Arbeitnehmer*innen von sechs auf fünf Prozent reduziert wurde. Damals wurde dies vor allem mit dem Ziel verbunden, die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen unter 150.000 zu halten. Davon sind wir heute weit entfernt und die Effekte, des in diesem Jahr verabschiedeten Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes, das zum 1.1.2024 in Kraft tritt, sind abzuwarten. Am 20. September findet im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Fachgespräch statt, wie die Situation behinderte Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen nur ein geringes Entgelt bekommen und kaum Chancen auf eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bekommten, verbessert und das Werkstättensystem verändert werden kann.