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MÜNSTER (kobinet) Beschäftigte mit einem Schwerbehinderten-Status haben einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser wird jedoch nicht selbstständig umgesetzt werden sondern ist immer wieder durchzusetzen oder zu gewährleisten. Im Verantwortungsbereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) ist es auch dessen Aufgabe, über Anträge der Arbeitgeber zur Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten zu entscheiden. Im Jahr 2022 waren beim LWL-Inklusionsamt knapp 2.000 solcher Zustimmungsanträge eingegangen. Darunter waren knapp 900 Fälle, bei den sich Arbeitgeber nicht einig waren.
Dabei gelang es den LWL-Experten 554 Kündigungen von Menschen mit Behinderung zu verhindern. Bei diesen streitigen Fällen gelang es dem LWL in über 50 Prozent der Kündigungsschutzverfahren, den Arbeitsplatz zu erhalten. Das war möglich, weil die Fachkräfte des LWL die Unternehmen beraten haben und die Fachdienste dabei geholfen haben, die Arbeitsplätze so umzugestalten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung hier weiter arbeiten konnten oder, wie LWL-Sozialdezernent Johannes Chudziak berichtet, eine Förderung erhalten haben. Die Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen sei die Kernaufgabe des LWL-Inklusionsamt, „damit Menschen mit Behinderung erst gar nicht arbeitslos werden“, so Chudziak weiter.
Trotz der pandemiebedingten Einschränkungen hat das LWL-Inklusionsamt knapp 2.500 Schwerbehindertenvertreterinnen und Schwerbehindertenerreter, Personalrätinnen und Personalräte, beziehungsweise Personalverantwortliche in 150 Seminaren und Informationsveranstaltungen in Fragen rund um das Schwerbehindertenrecht geschult. Auch dabei ging es darum, wie Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung erhalten werden können, wenn es Probleme gibt.




