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Wien (kobinet) Österreich wird vom 22. bis 23. August 2023 vom Fachausschuss der Vereinten Nationen (UN) für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Das Ergebnis der Staatenprüfung sind politisch und völkerrechtlich verbindliche Empfehlungen an Österreich, die spätestens bis zur nächsten Staatenprüfung umgesetzt sein müssen. Der österreichische Behindertenrat hat einem Bericht des Online-Nachrichtendienstes BIZEPS zufolge im Vorfeld der Staatenprüfung gegenüber den Vereinten Nationen klargestellt, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich unzureichend umgesetzt ist.








































