
Foto: ISL
Berlin (kobinet) Das Team der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) lädt zu einer Online-Veranstaltung zum Thema: Außerklinische Intensivpflege bei Neurologischen- oder Stoffwechselerkrankungen (ohne invasive Beatmung) am Montag, den 24. Juli 2023 von 16:00 bis 18:00 Uhr ein. Die Online-Veranstaltung findet über Zoom statt, so dass die Teilnahme über die Zoom-App, am Computer über das Internet oder per Einwahl über Telefon möglich ist. Die Anmeldung bis bei der ISL bis 22. Juli an: [email protected] möglich. Es gibt 50 Plätze. Die Einwahl wird nach der Anmeldefrist verschickt, heißt es in der Ankündigung.
Als Referent*innen stehen für diese Veranstaltung zur Verfügung:
Tatjana Reitzig – Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. DGM
Sebastian Lemme – FORUM GEHIRN e.V.
Henriette Cartolano – INTENSIVkinder zuhause e.V.
„In der öffentlichen Diskussion überwiegen ‚Beatmung‘ und ‚Trachealkanüle‘ als Voraussetzungen für eine Verordnung von Außerklinischer Intensivpflege (AKI) ab 31.10.23. Fakt jedoch ist, dass auch andere vitale Funktionseinschränkungen einer ständigen Krankenbeobachtung und Interventionsbereitschaft bedürfen. Fakt ist auch, dass sowohl der Gesetzgeber als auch die AKI-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt haben, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten nach AKI gegenüber der Häuslichen Krankenpflege (HKP) – Ziffer 24, weder erweitert noch eingeschränkt werden soll“, heißt es zum HIntergrund der Veranstaltung.
Im Workshop werden daher die in diesen Fällen notwendigen Zugangsvoraussetzungen zur AKI (§ 37c SGB V, in denen spezielle Krankenbeobachtung und Interventionsbereitschaft durch eine examinierte Pflegefachkraft im gesamten Versorgungszeitraum erforderlich ist (Ausnahmen im persönlichen Budget) erläutert. Zudem zeigt der Workshop einen möglichen Weg auf, weiterhin über die häusliche Krankenpflege, eine (über mehrere Stunden zusammenhängende) Krankenbeobachtung über HKP nach § 37 SGB, verordnet zu bekommen. Aufgezeigt werden auch die Probleme und Folgen, die für zahlreiche Betroffenengruppen durch Streichung der Ziffer 24 im Leistungsverzeichnis der HKP (§37 SGB V) entstehen.
Link zur Anmeldung: [email protected]




