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Urteil zu Nachteilsausgleichen für hörbeeinträchtigte Studierende in Prüfungen

Goldene Statue Justitia mit Schwert und Waage
Justitia
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay

Berlin (kobinet) Um Nachteilsausgleiche für hörbeeinträchtigte Studierende in Prüfungen des Medizinstudiums geht es in einem Beitrag von Christina Janßen von der Universität Kasse. Ihre Anmerkungen in ihrem Beitrag im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht beziehen sich auf das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom 26. Januar 2022, 12 K 157.19.

Die Autorin



„Die Autorin Christina Janßen (Universität Kassel) bespricht in diesem Beitrag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, das über die Gewährung von Nachteilsausgleichen für eine Studentin mit Hörbeeinträchtigungen in Prüfungen des Medizinstudiums zu entscheiden hatte. Die Klägerin wendete sich gegen die Entscheidung des Prüfungsausschusses der Hochschule, ihr zwar einen Nachteilsausgleich in Form der Verwendung einer drahtlosen Signalübertragungsanlage in Studienprüfungen zu gewähren, eine Zeitverlängerung sowie den Einsatz eines Schriftdolmetschenden oder einer Kommunikationsassistentin bzw. eines -assistenten jedoch abzulehnen. Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Gewährung einer Kommunikationsassistenz und erachtete die Ablehnung der beantragten Zeitverlängerung für Prüfungen sowie den Einsatz eines Schriftdolmetschenden für rechtmäßig. Nach einer Darstellung von Sachverhalt und Entscheidungsgründen befasst sich die Autorin in der Würdigung mit verschiedenen Aspekten des Urteils. Dabei geht sie auf die verfassungsrechtliche Verortung des Nachteilsausgleichs für Studierende mit Behinderung ein, befasst sich mit dem Verhältnis von Prüfungsrecht und Behindertengleichstellungsrecht und schließlich mit der Anwendbarkeit der UN-Behindertenrechtskonvention“, heißt es in der Einführung des Berichtes.

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