Menu Close

Behindertenrechtskonvention in Österreich unzureichend umgesetzt

Fahne von Österreich
No body found to use for abstract...
Foto: public domain

Wien (kobinet) Österreich wird vom 22. bis 23. August 2023 vom Fachausschuss der Vereinten Nationen (UN) für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Das Ergebnis der Staatenprüfung sind politisch und völkerrechtlich verbindliche Empfehlungen an Österreich, die spätestens bis zur nächsten Staatenprüfung umgesetzt sein müssen. Der österreichische Behindertenrat hat einem Bericht des Online-Nachrichtendienstes BIZEPS zufolge im Vorfeld der Staatenprüfung gegenüber den Vereinten Nationen klargestellt, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich unzureichend umgesetzt ist.



„Den Vereinten Nationen liegt seit 2019 der Bericht des Staates Österreich vor, in dem dieser seine Sicht der Umsetzung der UN-BRK darlegt. Der Staatenbericht ist eine Antwort auf eine vom UN-Fachausschuss nach Rücksprache mit der Zivilgesellschaft beschlossene Fragenliste (sogenannte List of Issues). Mit 12. Juli 2023 liegt dem Fachausschuss nun auch die Gegendarstellung der Zivilgesellschaft vor, mit der dieser auf den neuesten Stand gebracht wird. Die vom Österreichischen Behindertenrat verfassten Antworten sind online einzusehen. So zeigt die Fragenliste auf zahlreichen Ebenen Stillstand, in den Bereichen barrierefreier Wohnbau, Bildung und Gesundheit sogar Rückschritte auf“, wie es im BIZEPS-Bericht heißt.

Link zum vollständigen BIZEPS-Bericht zur Staatenprüfung Österreichs und der Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrats

Die Staatenprüfung Deutschlands findet am 29. und 30. August 2023. Auch hierzulande laufen die Vorbereitungen und die Finalisierung der Stellungnahme des Deutschen Behindertenrats auf Hochtouren.