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Bezahlung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten

Logo zeigt die Aufschrift ABID Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland eV Für Selbstbestimmung und Würde
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Foto: ABiD

BERLIN (kobinet) Eine Möglichkeit, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu ermöglichen, sind, aus Sicht des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland (ABiD), Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Diese Einrichtungen bieten Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen die Möglichkeit, einer Beschäftigung nachzugehen. Neben der Erfüllung sozialer Bedürfnisse steht, so der ABiD, auch die Frage nach der gerechten Bezahlung im Fokus.



Die Bezahlung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen erfolgt nach dem Prinzip der Entgeltgestaltung. Hierbei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie beispielsweise die Art der Tätigkeit, die erbrachte Leistung, die Qualifikationen des Beschäftigten und die tariflichen Bestimmungen. Das Ziel war es, eine faire und angemessene Entlohnung zu gewährleisten, welche den individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht wird.

Trotz der Bemühungen um eine gerechte Bezahlung von Menschen mit Behinderungen in den WfbM, sieht der ABiD gibt es auch Kritikpunkte und Herausforderungen. Deshalb fordert dieser Verband, die Entlohnung in Werkstätten für behinderte Menschen angemessen zu gestalten. Der ABiD fordert eine bessere Vergütung, die den tatsächlichen Wert der erbrachten Arbeit besser widerspiegelt.

Zudem bemängeln der ABiD, dass Menschen mit Behinderungen in Werkstätten oft von staatlichen Transferleistungen wie Sozialhilfe oder Grundsicherung abhängig sind. Dies führt dazu, dass die Bezahlung in der WfbM als Ergänzung zur staatlichen Unterstützung angesehen wird und somit nicht ausreichend ist, um ein eigenständiges Leben zu ermöglichen.

Als weiteren wichtigen Aspekt sieht der ABiD die Förderung von inklusiven Arbeitsplätzen außerhalb der Werkstätten. Durch die Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten in regulären Betrieben können Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am Arbeitsmarkt teilhaben und eine faire Bezahlung erhalten.