
Foto: BIZEPS Wien
Genf (kobinet) Vor einem Jahr hat das Europäische Netzwerk zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen (ENIL) auf die Einführung der neuen Leitlinien der Vereinten Nationen zum Recht behinderter Menschen auf Deinstitutionalisierung hingewiesen. „In den neuen Leitlinien wird die Einweisung von Menschen mit Behinderungen in Pflegeheime, psychiatrische Kliniken und andere Einrichtungen als Diskriminierung eingestuft. Infolgedessen kann die Europäische Union die Finanzierung von Institutionen, einschließlich Wohngruppen, nicht mehr damit rechtfertigen, dass sie im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht.“ Dies hatte damals Gerard Quinn, der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderung, mitgeteilt. Am 18. August 2023 befasste sich der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen nun im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung mit dieser Leitlinie. Die aufgezeichnete Diskussion steht jetzt online zur Verfügung.






































