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Berlin (kobinet) Die im Juli 2023 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Änderungen zur außerklinischen Intensivpflege (AKI) traten am 15. September 2023 in Kraft. Ziel der Anpassungen ist es nach Informationen des G-BA, zu einer kontinuierlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten beizutragen. Der G-BA reagierte mit den Änderungen seiner AKI-Richtlinie auf die weiterhin zu niedrige Zahl verordnender und potenzialerhebender Ärztinnen und Ärzte. Zwar stieg die Anzahl insbesondere in den letzten Monaten an, allerdings ist der Bedarf bislang noch nicht gedeckt. Bis Ende 2024 gilt nunmehr eine Ausnahmeregelung für die vom Gesetzgeber vorgesehene Potenzialerhebung bei beatmeten oder trachealkanülierten Patientinnen und Patienten. Darüber hinaus hat der G-BA den Kreis der Ärztinnen und Ärzte erweitert, die das Entwöhnungspotenzial erheben können. Zudem ist der Kreis der verordnungsberechtigten Ärztinnen und Ärzte erweitert worden, heißt es in der Presseinformation des G-BA.








































