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Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Leipzig (kobinet) "Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage zweier Männer auf den Erhalt von Medikamenten zur Selbsttötung abgewiesen. Damit soll Missbrauch vermieden werden", heißt es in einem ZDF-Bericht zu einer Entscheidung, die am 7. November vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet wurde.
Link zum ZDF-Bericht über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts




