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Greifswald (kobinet) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informierte vor kurzem darüber, dass das neue Soziale Entschädigungsrecht (SER) ab 1.1.2024 in Kraft treten wird. Das entsprechende Sozialgesetzbuch XIV wurde bereits am 19.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl.I S. 2652). Dadurch wird das gesamte SER zusammengefasst und klar dargestellt, wie Henry Spradau in seinem Bericht für die kobinet-nachrichten mit weiteren Infos darstellt.









































