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Rechtsratgeber aktualisiert

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DÜSSELDORF (kobinet) Der Rechtsratgeber „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) wurde jetzt komplett überarbeitet und gibt in gut verständlicher Sprache einen umfassenden Überblick über alle für Menschen mit Behinderung wichtigen Leistungen und Nachteilsausgleiche. Im Vorgriff auf die künftige Rechtslage berücksichtigt die aktuelle Neuauflage bereits die Änderungen, die zum 1. Januar 2024 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) im Recht der Pflegeversicherung in Kraft treten werden. Dazu gehören die Erhöhung des Pflegegeldes und der Anstieg der Pflegesachleistungen.



Ebenso wird in dieser Ausgabe die stufenweise Einführung des neuen Gemeinsamen Jahresbetrages für die Verhinderungspflege und die Kurzeitpflege dargestellt.

Kompakte Informationen enthält der Ratgeber zudem zu den sogenannten Leistungen der Eingliederungshilfe, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen, selbstbestimmt am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Eltern behinderter Kinder erfahren darüber hinaus, welche Steuererleichterungen ihnen zustehen und unter welchen Voraussetzungen sie für ihr erwachsenes Kind mit Behinderung weiterhin Kindergeld beanspruchen können.

Hinweise für Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit enthält der Ratgeber ebenfalls. Für sie ist der Zugang zu Sozialleistungen aufgrund der komplizierten ausländerrechtlichen Regelungen zusätzlich erschwert.

Der Ratgeber bestellen ist beim bvkm zu erhalten. Für die gedruckte Version des Ratgebers kann muss hierfür aufgrund gestiegener Produktionskosten ein Entgelt erhoben werden. Für Mitglieder des bvkm kostet der gedruckte Ratgeber 0,75 € und für Nichtmitglieder 1,50 € pro Exemplar. Der Ratgeber steht im Internet unter diesem Link in der Rubrik „Recht & Ratgeber“ kostenlos als Download zur Verfügung.