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Bremen (kobinet) Seit längerem engagieren sich im deutschen Markt auch private Medien in Sachen Barrierefreiheit – dies zeigen die Monitorings der Landesmedienanstalten der vergangenen zehn Jahre. Inzwischen ist die regelmäßige Berichterstattung nicht mehr nur freiwillig, sondern allen bundesweit zugelassenen Sendern und fernsehähnlichen Telemedien gesetzlich vorgeschrieben. Zudem sind auch Zugangsdiensteanbieter – also Plattformen, Medienintermediäre und Benutzeroberflächen – den Landesmedienanstalten auf Nachfrage zur Auskunft verpflichtet. Die Landesmedienanstalten haben daher eine bundesweite Abfrage bei allen in Deutschland zugelassenen Sendern gestartet und ermitteln aktuell, was jeweils für mehr Barrierefreiheit im Programm getan wird, heißt es in einer Presseinformation der Medienanstalten.






































