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Berlin (kobinet) „Eine Änderung des SGB XI § 43a ist vorzunehmen, damit Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen den vollen Zugang zu ambulanten Leistungen der Pflegekassen erhalten (aktuell besteht eine Deckelung auf 266,- € monatlich)“, so lautet ein Vorschlag für den vom Bundesministerium für Gesundheit zu erarbeitenden Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen, den das Bündnis inklusives Gesundheitswesen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterbreitet hat. Am 15. Dezember 2023 hat das Bündnis dem BMG seine Vorschläge für einen „Aktionsplan für ein diskriminierungsfreies Gesundheitswesen – divers, inklusiv, barrierefrei“ unter dem Motto „Gesundheit für Alle“ mit vielfältigen Maßnahmen zugesandt.




































