Berlin (kobinet) Gemeinsam mit drei anderen großen Verbänden der Gehörlosengemeinschaft hat der Deutsche Gehörlosen-Bund eine Informationsschrift zum Thema Gebärdensprach-Avatare herausgegeben. Die Informationsschrift stellt einen Vorgriff auf eine breiter aufgestellte Stellungnahme dar, welche sich eingehend und umfassend mit dem Einsatz von Gebärdensprach-Avataren auseinandersetzt und in Kürze veröffentlicht wird. "Wir haben uns zu einer vorläufigen Herausgabe dieser Informationsschrift entschieden, weil in den letzten Wochen bereits einige Gebärdensprach-Avatare veröffentlicht worden sind und uns vermehrt Anfragen zu diesem Thema erreichen", heißt es vonseiten des Deutschen Gehörlosen-Bund.
Die Informationsschrift gibt’s unter diesem Link. Eine Zusammenfassung in Deutscher Gebärdensprache (DGS) gibt‘ hier, sowie auf dem Instagram-Kanal unter https://www.instagram.com/gehoerlosenbund/
Die Verbände der Gehörlosengemeinschaft, die die Informationsschrift herausgegeben haben, sind:
Deutschen Gehörlosen-Bund e.V.
Deutscher Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V.
Bundesverband der Dozenten für Gebärdensprache e.V. – BDG e.V.
Berufsverband der tauben GebärdensprachdolmetscherInnen e.V
So: Jetzt unterlassen wir mal das Meckern und werden konstruktiv.
Ich bin Filmproduzent. Ein Kurz-Film (15 Minuten) kostet, je nach Schnitt und Drehaufwand, um die 500 Euro.
DGS-Unterstützung für ein Kurz-Film kostet mich rund 100 Euro. Nur: morgens der Auftrag, mittags gedreht, abends geschnitten und jetzt kommt DGS …. oder eben nicht, da niemand sich dazu bereit erklärt auf Abruf noch in den Abendstunden, einen Beitrag mit DGS nachzubearbeiten …. Avatare wären eine Lösung. Wenn man sich aber schon jetzt so gegen Avatare stellt, wird die Lösung zwangsläufig sein, dass Beträge dann ohne DGS-Unterstützung erstellt werden, denn Zeit, Schnelligkeit und Aktualität machen heute unsere mediale Welt aus.
Unser Studio ist im Münchner Randgebiet und da fährt niemand gerne abends in der Bahn raus um dann noch im Studio die DGS Nachbearbeitung durchzuführen.