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Bremen (kobinet) Am 18. Januar 2024 haben die kobinet-nachrichten über eine Entscheidung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) berichtet, wonach Parlamentsabgeordnete keinen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) haben, auch wenn sie als Rollstuhlfahrende unstreitig Hilfe bei ihrer Tätigkeit benötigen. Der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft diskutierte in seinen Sit[1]zungen am 22. November 2023 und am 14. Februar 2024 dieses Thema. Vorgeschlagen wird nun eine Änderung des Bre[1]mischen Abgeordnetengesetzes, um eine Rechtsgrundlage zu schaffen, aufgrund der die Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft, bei denen eine Behinderung festgestellt wurde, not[1]wendige Leistungen erhalten können, die ihnen ermöglichen, das Mandat wahrzunehmen oder die Mandatsausübung erleichtern. Die Leistungen sollen behinderungsbedingte Nachteile in Bezug auf die Abgeordnetentätigkeit ausgleichen, heißt es im Dringlichkeitsantrag des Ausschusses.





































