
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Wenn Vertreter*innen verschiedender Arbeitsgruppen zwischen CDU, CSU und SPD in diesen Tagen in Berlin den Koalitionsvertrag verhandeln, dann geht es in Sachen Behindertenpolitik entscheidend darum, ob die Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention, die mit der Ratifizierung von 2009 geltendes Recht in Deutschland sind, die Richtschnur für die Ziele und Formulierungen im Koalitionsvertrag sind oder ob sich die Aussonderungslobby von Förderschul-, Wohneinrichtungs- und Werkstattbetreibern sowie Barrierenbeharrer wieder einmal für den Erhalt ihrer Systeme und Strukturen gegen die Förderung der Selbstbestimmung, Barrierefreiheit und Inklusion durchsetzen. So bringt es kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul in seinem Kommentar zu den laufenden Verhandlungen für den Koalitionsvertrag der zukünftigen Bundesregierung auf den Punkt.








































