
Foto: BODYS
Bochum (kobinet) Ein Vorschlag der Europäischen Kommission zum sogenannten grenzüberschreitenden Schutz schutzbedürftiger Erwachsener bereitet derzeit einer Reihe von Behindertenrechtler*innen in verschiedenen Ländern der Europäischen Union große Sorgen. Das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) hat nun den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen und die Zusammenarbeit in Fragen betreffend den Schutz Erwachsener COM (2023) 280 näher angeschaut und eine Stellungnahme dazu veröffentlicht. „Wir sind besorgt, dass mit der Inkraftsetzung dieses Verordnungsentwurfs die UN-Behindertenrechtskonvention (UN BRK) verletzt würde“, heißt es u.a. in einer Stellungnahme von BODYS.








































