Berlin (kobinet) Das Soziale Entschädigungsrecht (SER) wurde ab dem 1. Januar 2024 neu geregelt und insgesamt in einem Gesetz, dem Sozialgesetzbuch, 14. Buch (SGB XIV) zusammengefasst. Vorher war es vor allem im Bundesversorgungsgesetz aus den 1950er-Jahren geregelt, aber in entsprechender Anwendung auch für weitere Personengruppen in einer Reihe von sogenannten Nebengesetzen festgelegt, wie zum Beispiel Opfer von Gewalttaten, Wehrdienst- und Zivildienstbeschädigte, Opfer staatlichen Unrechts in der DDR und Impfgeschädigte sowie jeweils deren Hinterbliebene. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierzu nun auch eine Broschüre in Leichter Sprache veröffentlicht, wie Henry Spradau berichtet.
Bericht von Henry Spradau
Broschüre zum Sozialen Entschädigungsrecht (SER) in Leichter Sprache
Das SER wurde ab 1.1.2024 neu geregelt und insgesamt in einem Gesetz, dem Sozialgesetzbuch, 14. Buch (SGB XIV) zusammengefasst. Vorher war es vor allem im Bundesversorgungsgesetz aus den 1950er-Jahren geregelt, aber in entsprechender Anwendung auch für weitere Personengruppen in einer Reihe von sogenannten Nebengesetzen festgelegt, wie zum Beispiel Opfer von Gewalttaten, Wehrdienst- und Zivildienstbeschädigte, Opfer staatlichen Unrechts in der DDR und Impfgeschädigte sowie jeweils deren Hinterbliebene.
Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten Menschen, die einen Gesundheitsschaden erlitten haben, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen einsteht sowie deren Hinterbliebene.
In einer Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) werden die Hilfen und Leistungen nach dem SBG XIV nun auch in LEICHTER SPRACHE dargestellt:
Umfassende Einzelheiten zum SER kann man auch der Seite des BMAS entnehmen:
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/soziale-entschaedigung.html
Weitere Informationen zum SER ergeben sich auch aus dem Internetauftritt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen -BIH-: