
Foto: Logo: Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Berlin (kobinet) Der Countdown läuft: Heute, am 28. Juni 2024, ist es genau noch 1 Jahr hin, bis das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vollumfänglich in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt müssen einige Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Wir haben eine Webinar-Reihe veröffentlicht, die über das Gesetz aufklärt und Tipps zur Umsetzung gibt." So heißt es im aktuellen Newsletter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Während sich das Gesetz in weiten Teilen auf die digitale Barrierefreiheit beschränkt, streiten derzeit behinderte Menschen für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) um beispielsweise auch den barrierefreiheit Zugang für Gehbehinderte zu sichern.
Videos der Webinar-Reihe „BFSG 2025“ online abrufbar
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat speziell für die Zielgruppe E-Commerce eine Webinar-Reihe zu Themen und Fragen rund um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) veranstaltet. Die Videos der einzelnen Webinare sind jetzt online. In den Webinaren werden verschiedene Schwerpunktthemen behandelt. Neben den gesetzlichen Grundlagen geht es um praktische Beispiele zur Umsetzung, Beispiele zur Netzwerkarbeit, die Sensibilisierung zum Thema digitale Barrierefreiheit und die Vorteile digitaler Barrierefreiheit. Alle Videos haben Untertitel und sind auch in Deutscher Gebärdensprache. Neben den Videos gibt’s Handouts mit weiterführenden Informationen und Links zum jeweiligen Thema.
Link zu den Videos der Webinar-Reihe „BFSG 2025“:
www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/webinare-bfsg-2025





Schade, dass Behörden wie BFIT und BFB mehr Verwirrung stiften als sich klar zu äußern. Niklas sagt in dem Video, dass es keine fünf Jahre Übergangsfrist für Websites gibt, auf der Website der BF schreiben sie das nicht. Offenbar will der Staat die Unternehmen gezielt im Unklaren lassen.