
Foto: DIMR/Barbara Dietl
Berlin (kobinet) Menschen mit Behinderungen müssen selbst entscheiden können, wie, wo und mit wem sie leben möchten, genau wie alle anderen Menschen auch. In der Praxis wird dieses Recht aber gerade für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf häufig eingeschränkt, denn für sie gibt es kaum Alternativen zu institutionellen Wohnformen. Anlässlich des Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März 2009 unterstreicht das Deutsche Institut für Menschenrechte, dass die UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und stationäre Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen schrittweise zugunsten inklusiver und personenzentrierter Angebote wie die Persönliche Assistenz abzubauen.






































