Berlin (kobinet)
Am 26. März 2025 ist die UN-Behinderten-Rechts-Konvention 16 Jahre alt.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein wichtiger Vertrag für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Deutschland hat diesen Vertrag unterschrieben.
Mit dem Vertrag haben sich alle Länder verpflichtet:
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen müssen eingehalten werden.
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen müssen geschützt werden.
Christine Braunert-Rümenapf sagt: Nach 16 Jahren gibt es noch Probleme.
Christine Braunert-Rümenapf ist die Behinderten-Beauftragte von Berlin.
Sie sagt: Es gibt einen Streit um die Bezahlung für die Persönliche Assistenz in Berlin.
Dieser Streit muss gelöst werden.
Im Jahr 2023 hat die UN geprüft: Wie gut setzt Deutschland die Rechte für Menschen mit Behinderungen um?
Das Ergebnis war: Es gibt noch viele Probleme.
Zum Beispiel gibt es zu viele Sonder-Einrichtungen:
- Förder-Schulen
- Wohnheime
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Christine Braunert-Rümenapf fordert: Berlin muss mehr für die Inklusion tun.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen können überall mitmachen.
Besonders wichtig ist: Der Streit um die Bezahlung für die Persönliche Assistenz muss gelöst werden.
Christine Braunert-Rümenapf sagt:
Die Persönliche Assistenz im Arbeitgeber-Modell ist sehr wichtig für die Behinderten-Bewegung.
Sie ist auch wichtig für die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
In Artikel 19 von der UN-Behinderten-Rechts-Konvention steht:
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben.
Die Persönliche Assistenz ist dafür besonders wichtig.
Christine Braunert-Rümenapf fordert: Der Berliner Senat muss das Arbeitgeber-Modell erhalten.
Was ist das Arbeitgeber-Modell?
Beim Arbeitgeber-Modell organisieren Menschen mit Behinderungen ihre Assistenz selbst.
Sie entscheiden selbst:
- Wen sie einstellen
- Wie sie die Arbeit organisieren
So haben sie mehr Kontrolle darüber, wer sie unterstützt.
Und wie diese Unterstützung gemacht wird.
So können sie ihren Alltag selbst bestimmen.
Aber jetzt gibt es ein Problem: Der Tarif-Konflikt ist nicht gelöst.
Die Menschen mit Behinderungen können ihren Assistenten nicht genug Geld bezahlen.
Die großen Assistenz-Dienste in Berlin können mehr Geld bezahlen.
Christine Braunert-Rümenapf sagt:
Menschen mit Behinderungen als Arbeitgeber finden immer schwerer Personal.
Viele müssen zu den Assistenz-Diensten wechseln.
Sonst bekommen sie nicht genug Unterstützung im Alltag.
Das ist schlecht für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.
Christine Braunert-Rümenapf sagt: Die Assistenz im Arbeitgeber-Modell ist sogar günstiger für Berlin.
Denn es fallen keine Verwaltungs-Kosten an.
Sie fordert: Der Senat muss eine klare Regelung treffen.
Menschen mit Behinderungen müssen ihre Assistenten genauso gut bezahlen können wie die Assistenz-Dienste.
Das steht auch so in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.

Foto: LB Berlin
Berlin (kobinet) Am 26. März 2025 jährt sich das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention) in Deutschland zum 16. Mal. Die Vertragsstaaten haben sich damit verpflichtet, die in der UN-Behindertenrechtskonvention geregelten Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Aber auch 16 Jahre später ist dies nach Ansicht von Christine Braunert-Rümenapf noch nicht vollumfänglich passiert. Die Landesbehindertenbeauftragte von Berlin mahnt anlässlich des Jahrestages zum Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention eine Lösung des Tarifkonflikts um die Persönliche Assistenz in Berlin an.
Die Staatenprüfung der Vereinten Nationen hat Deutschland zuletzt 2023 in vielen Bereichen Umsetzungsdefizite bescheinigt, insbesondere hinsichtlich des Fortbestands von Sonderstrukturen wie Förderschulen, Wohneinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Anlässlich des heutigen Jahrestags fordert die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Christine Braunert-Rümenapf, den Berliner Senat auf, seine Anstrengungen für mehr Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu verstärken. Dazu gehört auch die dauerhafte Lösung des Tarifkonflikts um die Persönliche Assistenz im Arbeitgebendenmodell: „Persönliche Assistenz im Arbeitgebendenmodell ist eng mit der Geschichte der Behindertenbewegung und damit der UN-Behindertenrechtskonvention verbunden. Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, das Recht auf selbstbestimmte Lebensführung und Inklusion in der Gemeinschaft zu achten, zu schützen und zu gewährleisten und stellt dabei die Bedeutung der Persönlichen Assistenz für Selbstbestimmung und Teilhabe besonders heraus. Deshalb sollte der Senat alles dafür tun, um dieses Modell zu erhalten.“
Im Arbeitgebendenmodell organisieren Menschen mit Behinderungen, die mit einer Assistenz in ihrer eigenen Wohnung leben, ihre Persönliche Assistenz selbst: Sie entscheiden darüber, wen sie einstellen und übernehmen die Organisation. Dadurch haben sie mehr Kontrolle darüber, wer sie unterstützt und wie diese Unterstützung erfolgt und können ihren Alltag selbstbestimmt gestalten. Durch einen ungelösten Tarifkonflikt sind sie derzeit gezwungen, ihren Assistentinnen und Assistenten weniger zu bezahlen als die großen Berliner Assistenzdienste.
„Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Behinderungen finden immer schwieriger Personal, viele sehen sich bereits jetzt gezwungen, zu den ohnehin überlasteten Assistenzdiensten zu wechseln, da sie ansonsten die erforderliche Unterstützung im Alltag nicht mehr erhalten. Das ist ein großer Rückschritt für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Obwohl die Assistenz im Arbeitgebendenmodell, meinem Kenntnisstand zufolge, sogar günstiger für das Land Berlin ist, da die Finanzierung der bei den Diensten anfallenden Verwaltungskosten wegfällt. Deshalb appelliere ich an den Senat, eine klare Regelung für die behinderten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu treffen, damit sie ihre Assistentinnen und Assistenten gleichwertig nach Tarif bezahlen können. Den Pflichten aus der UN-Behindertenrechtskonvention ist nachzukommen“, resümiert Christine Braunert-Rümenapf.

Foto: LB Berlin
Berlin (kobinet) Am 26. März 2025 jährt sich das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention) in Deutschland zum 16. Mal. Die Vertragsstaaten haben sich damit verpflichtet, die in der UN-Behindertenrechtskonvention geregelten Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Aber auch 16 Jahre später ist dies nach Ansicht von Christine Braunert-Rümenapf noch nicht vollumfänglich passiert. Die Landesbehindertenbeauftragte von Berlin mahnt anlässlich des Jahrestages zum Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention eine Lösung des Tarifkonflikts um die Persönliche Assistenz in Berlin an.
Die Staatenprüfung der Vereinten Nationen hat Deutschland zuletzt 2023 in vielen Bereichen Umsetzungsdefizite bescheinigt, insbesondere hinsichtlich des Fortbestands von Sonderstrukturen wie Förderschulen, Wohneinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Anlässlich des heutigen Jahrestags fordert die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Christine Braunert-Rümenapf, den Berliner Senat auf, seine Anstrengungen für mehr Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu verstärken. Dazu gehört auch die dauerhafte Lösung des Tarifkonflikts um die Persönliche Assistenz im Arbeitgebendenmodell: „Persönliche Assistenz im Arbeitgebendenmodell ist eng mit der Geschichte der Behindertenbewegung und damit der UN-Behindertenrechtskonvention verbunden. Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, das Recht auf selbstbestimmte Lebensführung und Inklusion in der Gemeinschaft zu achten, zu schützen und zu gewährleisten und stellt dabei die Bedeutung der Persönlichen Assistenz für Selbstbestimmung und Teilhabe besonders heraus. Deshalb sollte der Senat alles dafür tun, um dieses Modell zu erhalten.“
Im Arbeitgebendenmodell organisieren Menschen mit Behinderungen, die mit einer Assistenz in ihrer eigenen Wohnung leben, ihre Persönliche Assistenz selbst: Sie entscheiden darüber, wen sie einstellen und übernehmen die Organisation. Dadurch haben sie mehr Kontrolle darüber, wer sie unterstützt und wie diese Unterstützung erfolgt und können ihren Alltag selbstbestimmt gestalten. Durch einen ungelösten Tarifkonflikt sind sie derzeit gezwungen, ihren Assistentinnen und Assistenten weniger zu bezahlen als die großen Berliner Assistenzdienste.
„Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Behinderungen finden immer schwieriger Personal, viele sehen sich bereits jetzt gezwungen, zu den ohnehin überlasteten Assistenzdiensten zu wechseln, da sie ansonsten die erforderliche Unterstützung im Alltag nicht mehr erhalten. Das ist ein großer Rückschritt für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Obwohl die Assistenz im Arbeitgebendenmodell, meinem Kenntnisstand zufolge, sogar günstiger für das Land Berlin ist, da die Finanzierung der bei den Diensten anfallenden Verwaltungskosten wegfällt. Deshalb appelliere ich an den Senat, eine klare Regelung für die behinderten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu treffen, damit sie ihre Assistentinnen und Assistenten gleichwertig nach Tarif bezahlen können. Den Pflichten aus der UN-Behindertenrechtskonvention ist nachzukommen“, resümiert Christine Braunert-Rümenapf.