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Stehen Vorhaben zur Behindertenpolitik für Koalitionsvertrag schon weitgehend fest?

Blick auf das Reichtagsgebäude in Berlin
Blick auf das Reichtagsgebäude in Berlin
Foto: H. Smikac

Berlin (kobinet) Heute, am 24. März 2025, endet die Frist der Arbeitsgruppen in den Koalitionsverhandlungen zur Vorlage ihrer vereinbarten Formulierungen für den Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU und zu den Punkten, in denen noch keine Einigung besteht. Diese werden dann zur Chefsache. Inwieweit und welche Maßnahmen zur Behindertenpolitik vereinbart wurden, das steht noch nicht fest. Verbände behinderter Menschen hoffen, dass dabei die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und eine klare Richtungssetzung für Inklusion statt Aussonderung eine zentrale Rolle spielen werden. Spannend dürfte auch sein, ob sich in Sachen barrierefreie Umsetzung der Maßnahmen des Sondervermögens, nachdem das Sondervermögen nun vom Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, etwas tut. Unabhängig von den Koalitionsverhandlungen findet am Dienstag, den 25. März 2025 die konstituierende Sitzung des neugewählten Bundestages ab 11:00 Uhr statt. Diese wird nicht nur im Livestream auf www.bundestag.de übertragen, sondern auch mit Gebärdensprachdolmetschung gesendet.

Link zum ntv-Bericht zum Stand der Verhandlungen

Link zum ntv-Bericht über die noch auszuhandelnden Themen, in denen noch keine Einigung besteht

„Wir setzen uns ein für eine inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können. Dazu werden wir die Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich verbessern und die Aufnahme einer Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt fördern.“ So heißt es im 11seitigen Sondierungspapier zwischen der CDU, CSU und SPD im Kapitel „Inklusion“ von Zeile 277 bis 281.