Berlin (kobinet)
In Berlin werden neue Förder-schulen gebaut.
Das ist nicht gut für die Inklusion.
Das widerspricht den Regeln der UN-Behinderten-rechts-konvention.
Was sind Förder-schulen?
Förder-schulen sind besondere Schulen.
Sie sind nur für Kinder mit Behinderungen.
In diesen Schulen lernen Kinder mit und ohne Behinderungen nicht zusammen.
Was ist die UN-Behinderten-rechts-konvention?
Die UN-Behinderten-rechts-konvention ist ein Vertrag.
In dem Vertrag stehen die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Deutschland hat diesen Vertrag unterschrieben.
Darum muss Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzen.
In Berlin werden neue Förder-schulen in 4 Stadt-teilen gebaut.
Die Stadt-teile heißen Pankow, Reinickendorf, Marzahn-Hellersdorf und Neukölln.
In diesen Stadt-teilen gibt es schon viele Förder-schulen.
Ezgi Aydınlık sagt dazu etwas.
Sie arbeitet bei der Monitoring-Stelle UN-Behinderten-rechts-konvention am Deutschen Institut für Menschen-rechte.
Die Monitoring-Stelle prüft, ob Deutschland die Regeln der UN-Behinderten-rechts-konvention einhält.
Ezgi Aydınlık sagt: "In Neukölln und Reinickendorf gibt es viele soziale Probleme."
Dort werden jetzt neue Förder-schulen gebaut.
Aber Förder-schulen helfen nicht bei diesen Problemen.
Förder-schulen machen die Probleme noch schlimmer, weil Kinder mit Behinderungen getrennt von anderen Kindern lernen.
In Berlin gibt es nur wenige inklusive Schwerpunkt-schulen.
Inklusive Schwerpunkt-schulen sind Schulen, in denen alle Kinder zusammen lernen können.
Das ist ein Problem.
Die UN-Behinderten-rechts-konvention sagt: Alle Kinder sollen zusammen lernen können.
Viele Kinder mit Behinderungen können nicht zur Schule gehen
Die Monitoring-Stelle hat noch ein Problem entdeckt.
Viele Kinder mit Behinderungen können nicht zur Schule gehen.
Oder sie können nur kurz zur Schule gehen.
Warum ist das so?
Es gibt zu wenig Personal an den Schulen.
Die Schulen sind oft nicht barriere-frei.
Das bedeutet: Menschen mit Behinderungen können die Schulen nicht gut nutzen.
Diese Probleme müssen dringend gelöst werden.
Auch die Gesetze und Regeln müssen geändert werden.
Zum Beispiel der Paragraf 43b im Berliner Schul-gesetz.
Die Regeln dürfen Kinder mit Behinderungen nicht benachteiligen.
Eltern-wahl-recht darf nicht missbraucht werden
Die Berliner Regierung sagt: Eltern dürfen selbst entscheiden, ob ihr Kind auf eine Förder-schule oder eine Regel-schule geht.
Das nennt man Eltern-wahl-recht.
Aber in der UN-Behinderten-rechts-konvention steht nichts vom Eltern-wahl-recht.
Förder-schulen und Regel-schulen sollen nicht dauerhaft nebeneinander bestehen.
Die UN-Behinderten-rechts-konvention sagt: Es soll ein inklusives Bildungs-system geben.
Das bedeutet: Alle Kinder sollen zusammen lernen können.
Ezgi Aydınlık erklärt: "Wenn Eltern zwischen inklusiver und separater Schule wählen, gehen oft benachteiligte Kinder auf Förder-schulen."
Die Umsetzung von schulischer Inklusion ist eine Verpflichtung aus der UN-Behinderten-rechts-konvention.
Es ist auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.
Was muss Berlin tun?
Die Berliner Schul-politik muss sich ändern.
Berlin braucht einen Plan für inklusive Schulen.
In dem Plan muss stehen, wer was bis wann macht.
Und es muss klar sein, wie viel Geld dafür da ist.
Ezgi Aydınlık sagt: "Das Schul-gesetz muss geändert werden."
Dann ist Inklusion im Gesetz festgeschrieben.
Auch das Personal an Förder-schulen soll anders eingesetzt werden.
Das Personal könnte an Regel-schulen arbeiten.
So machen es schon in Bremen.
Dann gibt es mehr Unterstützung in Regel-schulen für alle Kinder.

Foto: Gemeinfrei, public domain
Berlin (kobinet) In Berlin ist eine Entwicklung zu verzeichnen, die den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Bereich Bildung zuwiderläuft. Ein deutliches Signal hierfür sind die geplanten Neubauten von Förderschulen in insgesamt vier Bezirken, darunter Pankow, Reinickendorf, Marzahn-Hellersdorf und Neukölln. Auffällig ist, dass diese Neubauten sich vor allem auf Bezirke konzentrieren, die bereits eine hohe Anzahl an Förderschulen aufweisen. Ezgi Aydınlık, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte, betont dazu: "Am Beispiel von Neukölln und Reinickendorf wird ersichtlich, dass der anvisierte Bau von Förderschulen eng mit strukturellen Problemlagen wie sozialen Ungleichheiten und prekären Lebensverhältnissen verknüpft ist. Förderschulen als exklusive Lernorte tragen jedoch nicht zur Bewältigung dieser Probleme bei, sondern verstärken sie, indem sie die Segregation vertiefen und gleiche Bildungschancen weiter erschweren." Zusätzlich unterstreiche die in den letzten Jahren nur vereinzelt erfolgte Einrichtung inklusiver Schwerpunktschulen diese negative Entwicklung, die im Widerspruch zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems stehe, heißt es in einer Presseinformation der Monitoringstelle.
Hohe Anzahl von Schulausschlüssen
Besorgniserregend ist nach Ansicht der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention auch die hohe Zahl von Schüler*innen mit Behinderungen, die von Nichtbeschulung oder verkürzter Beschulung betroffen sind. Zivilgesellschaftliche Organisationen berichten schon länger, dass strukturelle Defizite an Berliner Schulen zur Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen führen. Diese Defizite betreffen insbesondere die unzureichende schulische Infrastruktur, wie etwa den Personalmangel und die fehlende Barrierefreiheit, und müssten daher dringend behoben werden. Zudem müssten zugrundeliegende normative Regelungen, wie § 43b Absatz 1 des Berliner Schulgesetzes und die zugehörige Verordnung, so gestaltet werden, dass sie mittelbare Diskriminierungen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen verhindern.
Elternwahlrecht darf nicht zur Legitimation von Förderschulen instrumentalisiert werden
Die Landesregierung von Berlin rechtfertigt den Informationen der Monitoringstelle zufolge die binäre Struktur des Regel- und Förderschulsystems mit einem Verweis auf das sogenannte Elternwahlrecht. In der nun veröffentlichten Position „Inklusion an Berliner Schulen entschlossen umsetzen“ wird klargestellt, dass das Elternwahlrecht bewusst nicht in den Normtext der UN-BRK aufgenommen wurde, da ein dauerhaftes Nebeneinander von Regel- und Förderschulen, verbunden mit einem Wahlrecht, nicht vereinbar ist mit der Verpflichtung, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. „Aus der Bildungsforschung ist zudem bekannt, dass Bildungsentscheidungen der Eltern soziale Ungleichheiten verstärken“, führt Aydınlık aus. „Die Wahl zwischen inklusiver und separater Beschulung führt zu einer unverhältnismäßigen Häufung benachteiligter Kinder in Förderschulen. Die Umsetzung schulischer Inklusion ist daher nicht nur eine Verpflichtung der UN-BRK, sondern gleichzeitig eine Frage sozialer Gerechtigkeit“.
Berliner Schulpolitik muss ihren Kurs korrigieren
Die Berliner Schulpolitik steht vor der Herausforderung, ihren politischen Kurs zu korrigieren, um schulische Inklusion im Sinne des gemeinsamen Unterrichts strukturell zu gewährleisten. Ein erster Schritt ist die Entwicklung eines Plans für den transformativen Wandel hin zur schulischen Inklusion, der Zeitrahmen, Zuständigkeiten und Ressourcen verbindlich festlegen sollte. „Unabdingbar ist zudem die Reform des Schulgesetzes, um den Wandel hin zur Inklusion normativ abzusichern“, erklärt Aydınlık.
Von zentraler Bedeutung für die Umsetzung ist die Reorganisation des Personals an Förderschulen, beispielsweise in ein Unterstützungssystem innerhalb der Regelschulen, wie es bereits in Bremen praktiziert wird. So würde der segregierte Lernort aufgelöst und das Personal der Förderschulen würde Teil des Lehrerkollegiums an allgemeinen Schulen werden.
Links zu weiteren Informationen:
Position: Inklusion an Berliner Schulen entschlossen umsetzen
Position in Leichter Sprache: Inklusive Bildung in Berlin muss besser werden

Foto: Gemeinfrei, public domain
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Hohe Anzahl von Schulausschlüssen
Besorgniserregend ist nach Ansicht der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention auch die hohe Zahl von Schüler*innen mit Behinderungen, die von Nichtbeschulung oder verkürzter Beschulung betroffen sind. Zivilgesellschaftliche Organisationen berichten schon länger, dass strukturelle Defizite an Berliner Schulen zur Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen führen. Diese Defizite betreffen insbesondere die unzureichende schulische Infrastruktur, wie etwa den Personalmangel und die fehlende Barrierefreiheit, und müssten daher dringend behoben werden. Zudem müssten zugrundeliegende normative Regelungen, wie § 43b Absatz 1 des Berliner Schulgesetzes und die zugehörige Verordnung, so gestaltet werden, dass sie mittelbare Diskriminierungen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen verhindern.
Elternwahlrecht darf nicht zur Legitimation von Förderschulen instrumentalisiert werden
Die Landesregierung von Berlin rechtfertigt den Informationen der Monitoringstelle zufolge die binäre Struktur des Regel- und Förderschulsystems mit einem Verweis auf das sogenannte Elternwahlrecht. In der nun veröffentlichten Position „Inklusion an Berliner Schulen entschlossen umsetzen“ wird klargestellt, dass das Elternwahlrecht bewusst nicht in den Normtext der UN-BRK aufgenommen wurde, da ein dauerhaftes Nebeneinander von Regel- und Förderschulen, verbunden mit einem Wahlrecht, nicht vereinbar ist mit der Verpflichtung, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. „Aus der Bildungsforschung ist zudem bekannt, dass Bildungsentscheidungen der Eltern soziale Ungleichheiten verstärken“, führt Aydınlık aus. „Die Wahl zwischen inklusiver und separater Beschulung führt zu einer unverhältnismäßigen Häufung benachteiligter Kinder in Förderschulen. Die Umsetzung schulischer Inklusion ist daher nicht nur eine Verpflichtung der UN-BRK, sondern gleichzeitig eine Frage sozialer Gerechtigkeit“.
Berliner Schulpolitik muss ihren Kurs korrigieren
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Von zentraler Bedeutung für die Umsetzung ist die Reorganisation des Personals an Förderschulen, beispielsweise in ein Unterstützungssystem innerhalb der Regelschulen, wie es bereits in Bremen praktiziert wird. So würde der segregierte Lernort aufgelöst und das Personal der Förderschulen würde Teil des Lehrerkollegiums an allgemeinen Schulen werden.
Links zu weiteren Informationen:
Position: Inklusion an Berliner Schulen entschlossen umsetzen
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