Berlin (kobinet)
Der Bundesrat hat ein Gesetz beschlossen.
Das Gesetz heißt: Gesetz zur Neuregelung der Betreuervergütung.
Der Beschluss war am 21. März 2025.
Betreuer sind Menschen, die anderen Menschen helfen.
Sie helfen bei wichtigen Entscheidungen.
Dafür bekommen sie Geld.
Das nennt man Betreuervergütung.
Früher gab es die Ampelkoalition.
Das waren 3 Parteien, die zusammen regiert haben.
Die Ampelkoalition gibt es nicht mehr.
Darum brauchte man ein neues Gesetz für die Betreuer.
Alles wird teurer.
Das nennt man Inflation.
Die Betreuer sollten mehr Geld bekommen.
Das nennt man Inflationsausgleich.
Der Bundesverband der Berufsbetreuer findet das Gesetz gut.
Der Bundesverband heißt kurz: BdB.
Der BdB sagt: Das Gesetz ist eine Zwischenlösung.
Eine richtige Reform muss noch kommen.
Von der Krise zur Zwischenlösung
Die Ampelkoalition ist im November 2024 zerbrochen.
Danach war das Gesetz in Gefahr.
Der BdB hat sofort eine Übergangslösung gefordert.
Thorsten Becker ist der Vorsitzende vom BdB.
Er sagt: Das Gesetz ist nicht perfekt.
Aber es ist besser als nichts.
Evaluierungsklausel ist wichtig
Im Gesetz steht: Es muss geprüft werden, ob das Gesetz gut ist.
Das nennt man Evaluierungsklausel.
Das muss bis Ende 2027 passieren.
Thorsten Becker sagt: Die Evaluierungsklausel ist ein Erfolg.
Man muss prüfen, wie viel Geld die Betreuer wirklich brauchen.
Der BdB hat eigene Untersuchungen gemacht.
Sie zeigen: Die Betreuer bekommen nicht genug Geld.
Wenn man nichts ändert, werden die Probleme schlimmer.
Ein Problem ist: Es gibt zu wenig neue Betreuer.
Der BdB sagt: Wir arbeiten weiter an diesem Thema.
Wir fordern eine gute Reform für die Vergütung.
Wir haben Briefe an wichtige Politiker geschrieben.
Die Reform soll in den Koalitionsvertrag.

Foto: Bundesrat / Christian v. Steffelin
Berlin (kobinet) Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Neuregelung der Betreuervergütung am 21. März 2025 zugestimmt. Damit tritt die Regelung in Kraft, die nach dem Bruch der Ampelkoalition notwendig geworden war, um einen Ausgleich für den Wegfall des Inflationsausgleichs zu erreichen. Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) begrüßt das Gesetz als dringend erforderliche Zwischenlösung, macht aber zugleich deutlich: Eine umfassende Reform bleibt weiterhin notwendig. Dies hat der BdB in zahlreichen Gesprächen mit Justizminister*innen und in Schreiben an die Ministerpräsident*innen betont.
Von der Krise zur Zwischenlösung
Nach dem Bruch der Ampelkoalition Anfang November 2024 drohte das gesamte Reformvorhaben zur Betreuervergütung zu scheitern. Der BdB hatte unmittelbar darauf eine Übergangslösung gefordert und den politischen Druck erhöht. „Dieses Gesetz ist nicht perfekt, aber es ist besser als der ursprüngliche Referentenentwurf und vor allem besser als ein ersatzloser Wegfall des Inflationsausgleichs“, bilanziert Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB.
Evaluierungsklausel als zentrale Errungenschaft
Besonders wichtig war dem BdB, dass eine verbindliche Evaluation im Gesetz verankert werden konnte: „Die Evaluierungsklausel ist ein Erfolg, für den wir uns als Verband mit Nachdruck eingesetzt haben. Bis spätestens Ende 2027 muss überprüft werden, welcher Finanzierungsbedarf tatsächlich besteht. Unsere eigenen Untersuchungen haben belegt, dass das System nicht tragfähig ist“, betont Becker. Ohne diese Überprüfung drohe eine weitere Benachteiligung der Berufsbetreuer*innen und eine Verschärfung der bestehenden Probleme im Betreuungswesen. Dazu zählt auch das Gewinnen von qualifizierten Nachwuchskräften.
Mit der Entscheidung des Bundesrats sei das Thema für den BdB nicht abgeschlossen. „Wir fordern eine nachhaltige Reform für eine leistungs- und verantwortungsgerechte Vergütung der rechtlichen Betreuung“, sagt Thorsten Becker. Und weiter: „Wir haben die Parteivorsitzenden und Generalsekretäre sowie die Hauptverhandler*innen über Rechts- und Innenpolitik mit einem Vorschlag zum Koalitionsvertrag angeschrieben, der auf Äußerungen aus dem Bundestag und dem Rechtsausschuss basiert. Wir erwarten, dass die Reform der Vergütung im Koalitionsvertrag festgeschrieben wird.“

Foto: Bundesrat / Christian v. Steffelin
Berlin (kobinet) Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Neuregelung der Betreuervergütung am 21. März 2025 zugestimmt. Damit tritt die Regelung in Kraft, die nach dem Bruch der Ampelkoalition notwendig geworden war, um einen Ausgleich für den Wegfall des Inflationsausgleichs zu erreichen. Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) begrüßt das Gesetz als dringend erforderliche Zwischenlösung, macht aber zugleich deutlich: Eine umfassende Reform bleibt weiterhin notwendig. Dies hat der BdB in zahlreichen Gesprächen mit Justizminister*innen und in Schreiben an die Ministerpräsident*innen betont.
Von der Krise zur Zwischenlösung
Nach dem Bruch der Ampelkoalition Anfang November 2024 drohte das gesamte Reformvorhaben zur Betreuervergütung zu scheitern. Der BdB hatte unmittelbar darauf eine Übergangslösung gefordert und den politischen Druck erhöht. „Dieses Gesetz ist nicht perfekt, aber es ist besser als der ursprüngliche Referentenentwurf und vor allem besser als ein ersatzloser Wegfall des Inflationsausgleichs“, bilanziert Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB.
Evaluierungsklausel als zentrale Errungenschaft
Besonders wichtig war dem BdB, dass eine verbindliche Evaluation im Gesetz verankert werden konnte: „Die Evaluierungsklausel ist ein Erfolg, für den wir uns als Verband mit Nachdruck eingesetzt haben. Bis spätestens Ende 2027 muss überprüft werden, welcher Finanzierungsbedarf tatsächlich besteht. Unsere eigenen Untersuchungen haben belegt, dass das System nicht tragfähig ist“, betont Becker. Ohne diese Überprüfung drohe eine weitere Benachteiligung der Berufsbetreuer*innen und eine Verschärfung der bestehenden Probleme im Betreuungswesen. Dazu zählt auch das Gewinnen von qualifizierten Nachwuchskräften.
Mit der Entscheidung des Bundesrats sei das Thema für den BdB nicht abgeschlossen. „Wir fordern eine nachhaltige Reform für eine leistungs- und verantwortungsgerechte Vergütung der rechtlichen Betreuung“, sagt Thorsten Becker. Und weiter: „Wir haben die Parteivorsitzenden und Generalsekretäre sowie die Hauptverhandler*innen über Rechts- und Innenpolitik mit einem Vorschlag zum Koalitionsvertrag angeschrieben, der auf Äußerungen aus dem Bundestag und dem Rechtsausschuss basiert. Wir erwarten, dass die Reform der Vergütung im Koalitionsvertrag festgeschrieben wird.“