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Bundesrat hat Gesetz zur Betreuungsvergütung zugestimmt

Bundesratsgebäude
Bundesrat
Foto: Bundesrat / Christian v. Steffelin

Berlin (kobinet) Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Neuregelung der Betreuervergütung am 21. März 2025 zugestimmt. Damit tritt die Regelung in Kraft, die nach dem Bruch der Ampelkoalition notwendig geworden war, um einen Ausgleich für den Wegfall des Inflationsausgleichs zu erreichen. Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) begrüßt das Gesetz als dringend erforderliche Zwischenlösung, macht aber zugleich deutlich: Eine umfassende Reform bleibt weiterhin notwendig. Dies hat der BdB in zahlreichen Gesprächen mit Justizminister*innen und in Schreiben an die Ministerpräsident*innen betont.

Von der Krise zur Zwischenlösung

Nach dem Bruch der Ampelkoalition Anfang November 2024 drohte das gesamte Reformvorhaben zur Betreuervergütung zu scheitern. Der BdB hatte unmittelbar darauf eine Übergangslösung gefordert und den politischen Druck erhöht. „Dieses Gesetz ist nicht perfekt, aber es ist besser als der ursprüngliche Referentenentwurf und vor allem besser als ein ersatzloser Wegfall des Inflationsausgleichs“, bilanziert Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB.

Evaluierungsklausel als zentrale Errungenschaft

Besonders wichtig war dem BdB, dass eine verbindliche Evaluation im Gesetz verankert werden konnte: „Die Evaluierungsklausel ist ein Erfolg, für den wir uns als Verband mit Nachdruck eingesetzt haben. Bis spätestens Ende 2027 muss überprüft werden, welcher Finanzierungsbedarf tatsächlich besteht. Unsere eigenen Untersuchungen haben belegt, dass das System nicht tragfähig ist“, betont Becker. Ohne diese Überprüfung drohe eine weitere Benachteiligung der Berufsbetreuer*innen und eine Verschärfung der bestehenden Probleme im Betreuungswesen. Dazu zählt auch das Gewinnen von qualifizierten Nachwuchskräften.

Mit der Entscheidung des Bundesrats sei das Thema für den BdB nicht abgeschlossen. „Wir fordern eine nachhaltige Reform für eine leistungs- und verantwortungsgerechte Vergütung der rechtlichen Betreuung“, sagt Thorsten Becker. Und weiter: „Wir haben die Parteivorsitzenden und Generalsekretäre sowie die Hauptverhandler*innen über Rechts- und Innenpolitik mit einem Vorschlag zum Koalitionsvertrag angeschrieben, der auf Äußerungen aus dem Bundestag und dem Rechtsausschuss basiert. Wir erwarten, dass die Reform der Vergütung im Koalitionsvertrag festgeschrieben wird.“