Berlin (kobinet)
Menschen mit Behinderungen sollen selbst entscheiden.
Sie sollen entscheiden: Wie möchten sie wohnen?
Sie sollen entscheiden: Wo möchten sie wohnen?
Sie sollen entscheiden: Mit wem möchten sie wohnen?
So steht es in einem wichtigen Vertrag.
Der Vertrag heißt: UN-Behinderten-rechts-konvention.
Das ist ein Vertrag für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Der Vertrag gilt in Deutschland seit dem 26. März 2009.
Aber nicht alle Menschen mit Behinderungen können selbst entscheiden.
Besonders Menschen mit viel Unterstützungs-bedarf haben oft keine Wahl.
Sie können oft nur in Heimen wohnen.
Sie haben zu wenig andere Möglichkeiten.
Das Deutsche Institut für Menschen-rechte sagt:
Die UN-Behinderten-rechts-konvention ist wichtig.
Sie sagt: Menschen mit Behinderungen sollen selbst-bestimmt leben können.
Wohn-heime sollen weniger werden.
Dafür brauchen wir mehr inklusive Angebote.
Inklusive Angebote bedeutet: Jeder Mensch bekommt genau die Unterstützung, die er braucht.
Ein Beispiel dafür ist: Persönliche Assistenz.
Britta Schlegel arbeitet beim Deutschen Institut für Menschen-rechte.
Sie sagt: Die Bundes-regierung soll mit den Bundes-ländern und den Städten zusammen-arbeiten.
Sie sollen die Probleme beim Bundes-teilhabe-gesetz lösen.
Das Bundes-teilhabe-gesetz ist ein Gesetz für Menschen mit Behinderungen.
Es soll Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe ermöglichen.
Teilhabe bedeutet: Überall mitmachen können.
Britta Schlegel sagt: Selbst-bestimmung ist wichtig.
Und das Wunsch- und Wahl-recht ist wichtig.
Das bedeutet: Jeder Mensch darf selbst entscheiden, wo und wie er leben möchte.
Geld darf nicht wichtiger sein als die Wünsche der Menschen.
Das Deutsche Institut für Menschen-rechte fordert:
Der Bund, die Länder und die Städte brauchen einen Plan.
Der Plan soll klare Ziele haben.
Zum Beispiel: mehr inklusive Angebote schaffen.
Bei diesem Plan sollen viele Menschen mitarbeiten.
Wichtig sind die Verbände von Menschen mit Behinderungen.
Denn sie sind Experten und Expertinnen.
Sie wissen am besten, was Menschen mit Behinderungen brauchen.
In Deutschland fehlen barriere-freie Wohnungen.
Barriere-frei bedeutet: ohne Hindernisse.
Zum Beispiel: ohne Treppen, mit breiten Türen.
Deutschland braucht mehr als 2 Millionen barriere-freie Wohnungen.
Britta Schlegel sagt: Der Bund soll ein Förder-programm für barriere-freie Wohnungen machen.
Das bedeutet: Der Bund soll Geld geben.
Mit dem Geld können barriere-freie Wohnungen gebaut werden.
Die Bundes-regierung soll für viele Bereiche Geld geben.
Zum Beispiel für: Wohnen, Verkehr, Bildung, Computer und Internet, Gesundheit.
Bei allen Bereichen muss Barriere-freiheit von Anfang an mitgedacht werden.
Nur so kann unsere Gesellschaft gut für die Zukunft sein.
Weitere Informationen:
- Umsetzung der UN-Behinderten-rechts-konvention in der 21. Wahl-periode (2025-2029) | Institut für Menschen-rechte https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention-in-der-21-wahlperiode-2025-2029
- Themen-seite Rechte von Menschen mit Behinderungen - Wohnen https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen/wohnen

Foto: DIMR/Barbara Dietl
Berlin (kobinet) Menschen mit Behinderungen müssen selbst entscheiden können, wie, wo und mit wem sie leben möchten, genau wie alle anderen Menschen auch. In der Praxis wird dieses Recht aber gerade für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf häufig eingeschränkt, denn für sie gibt es kaum Alternativen zu institutionellen Wohnformen. Anlässlich des Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März 2009 unterstreicht das Deutsche Institut für Menschenrechte, dass die UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und stationäre Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen schrittweise zugunsten inklusiver und personenzentrierter Angebote wie die Persönliche Assistenz abzubauen.
„Wir rufen die Bundesregierung dazu auf, gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen die Hemmnisse bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zu beseitigen. Die Selbstbestimmung und das Wunsch- und Wahlrecht jedes Menschen müssen im Mittelpunkt der Leistungserbringung stehen und dürfen nicht durch Kostenerwägungen eingeschränkt werden“, so Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. „Wir fordern die Entwicklung einer Gesamtstrategie durch Bund, Länder und Kommunen mit konkreten Zielvorgaben zum Ausbau inklusiver Unterstützungsangebote. Dies muss unter Beteiligung der Freien Wohlfahrtspflege und vor allem auch in Kooperation mit Verbänden von Menschen mit Behinderungen als Expert*innen in eigener Sache geschehen.“
Für das inklusive Wohnen benötige Deutschland darüber hinaus, allein um den heutigen Bedarf zu decken, über zwei Millionen barrierefreie Wohnungen. „Ein bundesweites Förderprogramm für barrierefreien Wohnungsbau ist notwendig“, erklärt Schlegel. Der Bund solle Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen, die an die Bedingung geknüpft sind, dass barrierefrei gebaut wird.
„Die Bundesregierung muss außerdem beim Einsatz des Sondervermögens für Infrastrukturmaßnahmen unbedingt Barrierefreiheit von vorn herein als integralen Bestandteil aller Investitionen mitdenken. Dies betrifft nicht nur das Wohnen, sondern auch die Bereiche Mobilität, Bildung, Digitalisierung und Gesundheit. Nur so bleibt unsere Gesellschaft zukunftsfähig“, so die Leiterin der Monitoring-Stelle.
Weitere Informationen:

Foto: DIMR/Barbara Dietl
Berlin (kobinet) Menschen mit Behinderungen müssen selbst entscheiden können, wie, wo und mit wem sie leben möchten, genau wie alle anderen Menschen auch. In der Praxis wird dieses Recht aber gerade für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf häufig eingeschränkt, denn für sie gibt es kaum Alternativen zu institutionellen Wohnformen. Anlässlich des Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März 2009 unterstreicht das Deutsche Institut für Menschenrechte, dass die UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und stationäre Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen schrittweise zugunsten inklusiver und personenzentrierter Angebote wie die Persönliche Assistenz abzubauen.
„Wir rufen die Bundesregierung dazu auf, gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen die Hemmnisse bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zu beseitigen. Die Selbstbestimmung und das Wunsch- und Wahlrecht jedes Menschen müssen im Mittelpunkt der Leistungserbringung stehen und dürfen nicht durch Kostenerwägungen eingeschränkt werden“, so Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. „Wir fordern die Entwicklung einer Gesamtstrategie durch Bund, Länder und Kommunen mit konkreten Zielvorgaben zum Ausbau inklusiver Unterstützungsangebote. Dies muss unter Beteiligung der Freien Wohlfahrtspflege und vor allem auch in Kooperation mit Verbänden von Menschen mit Behinderungen als Expert*innen in eigener Sache geschehen.“
Für das inklusive Wohnen benötige Deutschland darüber hinaus, allein um den heutigen Bedarf zu decken, über zwei Millionen barrierefreie Wohnungen. „Ein bundesweites Förderprogramm für barrierefreien Wohnungsbau ist notwendig“, erklärt Schlegel. Der Bund solle Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen, die an die Bedingung geknüpft sind, dass barrierefrei gebaut wird.
„Die Bundesregierung muss außerdem beim Einsatz des Sondervermögens für Infrastrukturmaßnahmen unbedingt Barrierefreiheit von vorn herein als integralen Bestandteil aller Investitionen mitdenken. Dies betrifft nicht nur das Wohnen, sondern auch die Bereiche Mobilität, Bildung, Digitalisierung und Gesundheit. Nur so bleibt unsere Gesellschaft zukunftsfähig“, so die Leiterin der Monitoring-Stelle.
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15 Jahre nach meinen ersten Aktivitäten für selbstbestimmte Wohnformen für Menschen mit komplexer Behinderung und 7 Jahre nach dem ersten Gesprächstermin mit dem Leistungsträger konnte meine Tochter im Mai 2021 endlich in ihre WG ziehen.
Brisant ist für mich immer noch, dass Menschen mit komplexen Behinderungen und hohem Hilfe und Betreuungsbedarf nach wie vor kaum eine Wahlmöglichkeit haben, wo und mit wem sie wohnen wollen. Jede kleine Gruppe muss alleine für ihr eigenes Wohnprojekt kämpfen, während gleichzeitig der Eindruck entsteht, dass nur wenig politisches und öffentliches Interesse an einem Fortschritt bei der Inklusion von Menschen mit komplexen Behinderungen besteht.
Eltern, die durch die jahrzehntelange Pflege und Betreuung ihrer schon erwachsenen Kinder enorme Belastungen tragen, werden durch diese Kämpfe zermürbt und ich frage mich, was machen eigentlich Eltern – insbesondere allein erziehende Elternteile -, wenn sie nicht mehr können?
Es ist unbedingt erforderlich, dass diese z. T. absurden bürokratischen Hürden abgebaut werden und der jeweils individuelle Bedarf des behinderten Menschen transparent ermittelt, anerkannt, abgedeckt und nicht immer wieder in Frage gestellt wird.
Es muss möglich sein, dass Menschen mit hohem Hilfe- und Betreuungsbedarf die erforderliche Unterstützung erhalten, um genau so wohnen können wie andere Menschen in ihrem Alter, also auch in eigener Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft. Dies wäre ein großer Schritt in Richtung Inklusion.
https://projekt-iwok.de/eine-idee-und-ihre-geschichte/