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Neue Bundesregierung muss selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderungen ermöglichen

Britta Schlegel
Britta Schlegel
Foto: DIMR/Barbara Dietl

Berlin (kobinet) Menschen mit Behinderungen müssen selbst entscheiden können, wie, wo und mit wem sie leben möchten, genau wie alle anderen Menschen auch. In der Praxis wird dieses Recht aber gerade für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf häufig eingeschränkt, denn für sie gibt es kaum Alternativen zu institutionellen Wohnformen. Anlässlich des Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März 2009 unterstreicht das Deutsche Institut für Menschenrechte, dass die UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und stationäre Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen schrittweise zugunsten inklusiver und personenzentrierter Angebote wie die Persönliche Assistenz abzubauen.

„Wir rufen die Bundesregierung dazu auf, gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen die Hemmnisse bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zu beseitigen. Die Selbstbestimmung und das Wunsch- und Wahlrecht jedes Menschen müssen im Mittelpunkt der Leistungserbringung stehen und dürfen nicht durch Kostenerwägungen eingeschränkt werden“, so Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. „Wir fordern die Entwicklung einer Gesamtstrategie durch Bund, Länder und Kommunen mit konkreten Zielvorgaben zum Ausbau inklusiver Unterstützungsangebote. Dies muss unter Beteiligung der Freien Wohlfahrtspflege und vor allem auch in Kooperation mit Verbänden von Menschen mit Behinderungen als Expert*innen in eigener Sache geschehen.“

Für das inklusive Wohnen benötige Deutschland darüber hinaus, allein um den heutigen Bedarf zu decken, über zwei Millionen barrierefreie Wohnungen. „Ein bundesweites Förderprogramm für barrierefreien Wohnungsbau ist notwendig“, erklärt Schlegel. Der Bund solle Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen, die an die Bedingung geknüpft sind, dass barrierefrei gebaut wird.

„Die Bundesregierung muss außerdem beim Einsatz des Sondervermögens für Infrastrukturmaßnahmen unbedingt Barrierefreiheit von vorn herein als integralen Bestandteil aller Investitionen mitdenken. Dies betrifft nicht nur das Wohnen, sondern auch die Bereiche Mobilität, Bildung, Digitalisierung und Gesundheit. Nur so bleibt unsere Gesellschaft zukunftsfähig“, so die Leiterin der Monitoring-Stelle.

Weitere Informationen:

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der 21. Wahlperiode (2025-2029) | Institut für Menschenrechte

Themenseite Rechte von Menschen mit Behinderungen – Wohnen

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Inge Ro.
26.03.2025 20:35

15 Jahre nach meinen ersten Aktivitäten für selbstbestimmte Wohnformen für Menschen mit komplexer Behinderung und 7 Jahre nach dem ersten Gesprächstermin mit dem Leistungsträger konnte meine Tochter im Mai 2021 endlich in ihre WG ziehen.
Brisant ist für mich immer noch, dass Menschen mit komplexen Behinderungen und hohem Hilfe und Betreuungsbedarf nach wie vor kaum eine Wahlmöglichkeit haben, wo und mit wem sie wohnen wollen. Jede kleine Gruppe muss alleine für ihr eigenes Wohnprojekt kämpfen, während gleichzeitig der Eindruck entsteht, dass nur wenig politisches und öffentliches Interesse an einem Fortschritt bei der Inklusion von Menschen mit komplexen Behinderungen besteht.
Eltern, die durch die jahrzehntelange Pflege und Betreuung ihrer schon erwachsenen Kinder enorme Belastungen tragen, werden durch diese Kämpfe zermürbt und ich frage mich, was machen eigentlich Eltern – insbesondere allein erziehende Elternteile -, wenn sie nicht mehr können?
Es ist unbedingt erforderlich, dass diese z. T. absurden bürokratischen Hürden abgebaut werden und der jeweils individuelle Bedarf des behinderten Menschen transparent ermittelt, anerkannt, abgedeckt und nicht immer wieder in Frage gestellt wird.
Es muss möglich sein, dass Menschen mit hohem Hilfe- und Betreuungsbedarf die erforderliche Unterstützung erhalten, um genau so wohnen können wie andere Menschen in ihrem Alter, also auch in eigener Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft. Dies wäre ein großer Schritt in Richtung Inklusion.
https://projekt-iwok.de/eine-idee-und-ihre-geschichte/