Berlin (kobinet)
Zwei Jahre hat man über die Änderung vom Straßen-verkehrs-recht gesprochen.
Heute, am 21. März 2025, stimmt der Bundes-rat über die neuen Verwaltungs-vorschriften zur Straßen-verkehrs-ordnung ab.
Das ist die letzte Abstimmung für die Reform.
Jetzt gibt es aber ein Problem.
Die Bundes-länder wollen in letzter Minute Änderungen machen.
Diese Änderungen sind schlecht für die Sicherheit im Straßen-verkehr.
Der Deutsche Blinden- und Seh-behinderten-verband protestiert gegen diese Änderungen.
Die Abkürzung für den Verband ist: DBSV.
Der DBSV sagt: Die Änderungen vom Bundes-verkehrs-ministerium sind wichtig für die Sicherheit von Menschen, die besonderen Schutz brauchen.

Foto: Bundesrat / Christian v. Steffelin
Berlin (kobinet) Zwei Jahre wurde um die Änderung des Straßenverkehrsrechts gerungen. Heute, am 21. März 2025, endet der Reformprozess im Bundesrat mit der finalen Abstimmung über die neuen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung. Nun drohen fatale Änderungen durch Anträge der Länder in letzter Minute. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) protestiert energisch gegen den Versuch, den Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zu verwässern und damit überfällige Fortschritte für die Sicherheit besonders schutzbedürftiger Verkehrsteilnehmender zu verhindern. Die Reformen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eröffnen den Kommunen neue Handlungsspielräume, welche es ihnen u. a. ermöglichen, nachhaltige Mobilität zu fördern und den Fußverkehr vor Ort sicherer und attraktiver zu gestalten.
Dieser für die Verkehrswende und die Sicherheit von zu Fuß Gehenden sehr positiven und wichtigen Entwicklung sollen nun in der Bundesratssitzung am 21. März einige schwere Steine in den Weg gelegt werden, heißt es vom DBSV. Dabei stehen die neuen Umsetzungsmöglichkeiten der Kommunen vor Ort auf dem Spiel, denn einige der von den Ländern eingereichten Änderungsanträge zum Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zielen darauf ab, den Kfz-Verkehr weiterhin zu priorisieren. So ist nach DBSV Informationen geplant, die Einrichtung von sicheren Fußgängerüberwegen zu erschweren und Gehwegparken zu erleichtern. Für großes Entsetzen sorgen insbesondere zwei Anträge, die zum Ziel haben, die vom BMDV neu aufgenommene „besondere Schutzbedürftigkeit nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer und von Menschen mit Behinderung“ zu streichen. Diese Anträge missachten nach Ansicht des DBSV die Pflicht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Gemeinsam mit FUSS e. V. und Changing Cities hat der DBSV die Landesverkehrsministerien aufgefordert, diesen Anträgen nicht zuzustimmen und stattdessen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden in den Vordergrund zu stellen. Der Brief des DBSV ist online zu finden unter: www.dbsv.org/stellungnahme/abstimmung-zur-aenderung-vwv-stvo.html

Foto: Bundesrat / Christian v. Steffelin
Berlin (kobinet) Zwei Jahre wurde um die Änderung des Straßenverkehrsrechts gerungen. Heute, am 21. März 2025, endet der Reformprozess im Bundesrat mit der finalen Abstimmung über die neuen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung. Nun drohen fatale Änderungen durch Anträge der Länder in letzter Minute. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) protestiert energisch gegen den Versuch, den Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zu verwässern und damit überfällige Fortschritte für die Sicherheit besonders schutzbedürftiger Verkehrsteilnehmender zu verhindern. Die Reformen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eröffnen den Kommunen neue Handlungsspielräume, welche es ihnen u. a. ermöglichen, nachhaltige Mobilität zu fördern und den Fußverkehr vor Ort sicherer und attraktiver zu gestalten.
Dieser für die Verkehrswende und die Sicherheit von zu Fuß Gehenden sehr positiven und wichtigen Entwicklung sollen nun in der Bundesratssitzung am 21. März einige schwere Steine in den Weg gelegt werden, heißt es vom DBSV. Dabei stehen die neuen Umsetzungsmöglichkeiten der Kommunen vor Ort auf dem Spiel, denn einige der von den Ländern eingereichten Änderungsanträge zum Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zielen darauf ab, den Kfz-Verkehr weiterhin zu priorisieren. So ist nach DBSV Informationen geplant, die Einrichtung von sicheren Fußgängerüberwegen zu erschweren und Gehwegparken zu erleichtern. Für großes Entsetzen sorgen insbesondere zwei Anträge, die zum Ziel haben, die vom BMDV neu aufgenommene „besondere Schutzbedürftigkeit nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer und von Menschen mit Behinderung“ zu streichen. Diese Anträge missachten nach Ansicht des DBSV die Pflicht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Gemeinsam mit FUSS e. V. und Changing Cities hat der DBSV die Landesverkehrsministerien aufgefordert, diesen Anträgen nicht zuzustimmen und stattdessen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden in den Vordergrund zu stellen. Der Brief des DBSV ist online zu finden unter: www.dbsv.org/stellungnahme/abstimmung-zur-aenderung-vwv-stvo.html