Berlin (kobinet)
Das Bündnis AGG Reform-Jetzt möchte das Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz verbessern.
Das Gesetz nennt man kurz AGG.
Das AGG soll Menschen vor Diskriminierung schützen.
Diskriminierung bedeutet: Menschen werden ungerecht behandelt.
Das Bündnis sagt: Wir werden den rechtlichen Schutz vor Diskriminierung stärken.
Wir werden den rechtlichen Schutz vor Diskriminierung auch erweitern.
Die Menschen sollen sich besser gegen Diskriminierung wehren können.
Dafür soll es mehr Zeit geben, wenn man sich beschweren will.
Auch Verbände sollen klagen können.
Es soll mehr Beratungs-Angebote geben.
Das AGG soll für mehr Situationen gelten.
So kann es besser vor Diskriminierung schützen.
Die Anti-Diskriminierungs-Stelle des Bundes soll mehr Aufgaben bekommen.
Das soll bis zum Jahr 2026 passieren.
Das NETZWERK ARTIKEL 3 unterstützt diesen Vorschlag.
Das Netzwerk sagt: Barriere-Freiheit muss auch im Gesetz stehen.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können überall dabei sein.
Es muss auch angemessene Vorkehrungen geben.
Angemessene Vorkehrungen bedeutet: Menschen bekommen die Hilfe, die sie brauchen.
Das AGG zu verbessern ist längst überfällig.
Das Bündnis wird von mehr als 120 Organisationen unterstützt.
Diese Organisationen arbeiten gegen Diskriminierung.
Sie setzen sich für Menschen ein, die benachteiligt werden.
Menschen werden zum Beispiel wegen ihrer Herkunft benachteiligt.
Oder wegen ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihres Alters oder einer Behinderung.
Auch wegen ihrer sexuellen Identität, ihres Gewichts oder sozialen Status.
Das NETZWERK ARTIKEL 3 hat ein Projekt mit diesem Titel:
Partizipation behinderter Menschen bei der Reform und Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetzes einfordern und sicherstellen.
Partizipation bedeutet: Menschen mit Behinderungen können mitreden und mitentscheiden.
In diesem Projekt arbeitet das Netzwerk auch bei der Kampagne AGG Reform Jetzt mit.
Besonders Menschen mit Behinderungen erleben oft Diskriminierung.
Fehlende Barriere-Freiheit gehört zum Alltag vieler Betroffener.
Das führt zu großen Benachteiligungen.
Der kurze Name vom Projekt ist: Diskriminierungs-Schutz verbessern.
Das Projekt wird vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales bezahlt.
Das Geld kommt aus dem Partizipations-Fonds.
Hier finden Sie weitere Informationen und Nachrichten:
https://www.nw3.de/index.php/aktuelle-nachrichten
Foto: NW3, Michael Möller
Berlin (kobinet) "Wir werden den rechtlichen Diskriminierungsschutz stärken und erweitern. Hierzu muss der Rechtsschutz für Betroffene gestärkt werden, indem die Fristen verlängert, Verbandsklagen eingeführt und Beratungsangebote ausgebaut werden. Zudem ist der Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auszuweiten, um einen wirksameren Diskriminierungsschutz zu gewährleisten. Ohnehin muss durch die fristgerechte Umsetzung der EU-Standardrichtlinien in Deutschland bis 2026 die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in ihren Kompetenzen gestärkt werden." Diesem Formulierungsvorschlag für den Koalitionsvertrag der Koordinierungsgruppe des Bündnisses AGG Reform-Jetzt! schließt sich das NETZWERK ARTIKEL 3 an und ergänzt, dass die Verpflichtung zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen unbedingt in eine längst überfällige Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mit einbezogen werden muss. Das Bündnis wird von von über 120 zivilgesellschaftlichen Organisationen aus dem gesamten Spektrum der Antidiskriminierungsarbeit und der Selbstorganisationen von Menschen getragen, die u.a. anhand ihrer Herkunft, ihres Geschlechtes, der Religion/Weltanschauung des Lebensalters, der Behinderung, sexuellen Identität, des Gewichts und sozialen Status Benachteiligung erleben und sich für die Stärkung des Diskriminierungsschutzes einsetzen.
„Partizipation behinderter Menschen bei der Reform und Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einfordern und sicherstellen“, so lautet der Titel eines Projektes, das das NETZWERK ARTIKEL 3 durchführt. Im Rahmen des Projektes ist auch eine intensive Mitarbeit im Rahmen der Kampagne AGG Reform Jetzt sichergestellt. Denn gerade behinderte Menschen erleben in vielfacher Hinsicht Diskriminierungen. Die fehlende Barrierefreiheit gehört dabei leider zum Alltag vieler Betroffener und sorgt für enorme Benachteiligungen und Diskriminierungen. Das Projekt, das das NETZWERK ARTIKEL 3 mit dem Kurztitel „Diskriminierungsschutz verbessern“ versehen hat, wird dankenswerter Weise aus Mitteln des Partizipationsfonds des Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
Link zu weiteren Infos und Nachrichten zum Engagement für eine Reform des AGG

Foto: NW3, Michael Möller
Berlin (kobinet) "Wir werden den rechtlichen Diskriminierungsschutz stärken und erweitern. Hierzu muss der Rechtsschutz für Betroffene gestärkt werden, indem die Fristen verlängert, Verbandsklagen eingeführt und Beratungsangebote ausgebaut werden. Zudem ist der Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auszuweiten, um einen wirksameren Diskriminierungsschutz zu gewährleisten. Ohnehin muss durch die fristgerechte Umsetzung der EU-Standardrichtlinien in Deutschland bis 2026 die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in ihren Kompetenzen gestärkt werden." Diesem Formulierungsvorschlag für den Koalitionsvertrag der Koordinierungsgruppe des Bündnisses AGG Reform-Jetzt! schließt sich das NETZWERK ARTIKEL 3 an und ergänzt, dass die Verpflichtung zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen unbedingt in eine längst überfällige Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mit einbezogen werden muss. Das Bündnis wird von von über 120 zivilgesellschaftlichen Organisationen aus dem gesamten Spektrum der Antidiskriminierungsarbeit und der Selbstorganisationen von Menschen getragen, die u.a. anhand ihrer Herkunft, ihres Geschlechtes, der Religion/Weltanschauung des Lebensalters, der Behinderung, sexuellen Identität, des Gewichts und sozialen Status Benachteiligung erleben und sich für die Stärkung des Diskriminierungsschutzes einsetzen.
„Partizipation behinderter Menschen bei der Reform und Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einfordern und sicherstellen“, so lautet der Titel eines Projektes, das das NETZWERK ARTIKEL 3 durchführt. Im Rahmen des Projektes ist auch eine intensive Mitarbeit im Rahmen der Kampagne AGG Reform Jetzt sichergestellt. Denn gerade behinderte Menschen erleben in vielfacher Hinsicht Diskriminierungen. Die fehlende Barrierefreiheit gehört dabei leider zum Alltag vieler Betroffener und sorgt für enorme Benachteiligungen und Diskriminierungen. Das Projekt, das das NETZWERK ARTIKEL 3 mit dem Kurztitel „Diskriminierungsschutz verbessern“ versehen hat, wird dankenswerter Weise aus Mitteln des Partizipationsfonds des Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
Link zu weiteren Infos und Nachrichten zum Engagement für eine Reform des AGG