Potsdam (kobinet)
Viele Menschen mit Behinderungen in der DDR wurden von ihren Eltern getrennt, als sie Kinder waren.
Sie kamen in besondere Heime und Einrichtungen.
Diese Menschen berichten, dass sie in wichtigen Phasen ihrer Entwicklung keinen Schutz und keine Förderung bekamen.
Stattdessen erlebten sie Vernachlässigung und körperliche, psychische und sexuelle Gewalt.
Am 18. Februar 2025 gab es in Potsdam ein Fach-Gespräch über sexuellen Missbrauch von Kindern in der DDR, mit besonderem Blick auf Menschen mit Behinderungen.
Zum ersten Mal berichteten Betroffene öffentlich über ihre Erlebnisse.
Die Veranstaltung wurde organisiert von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zusammen mit der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur.
Die Betroffenen haben gewaltvollen Umgang oft als "normal" erlebt.
Sie wurden von ihren Betreuungs-Personen minderwertig behandelt.
Gehörlose Kinder und Jugendliche hatten wenig Möglichkeiten sich zu verständigen, weil die Gebärden-Sprache im DDR-Bildungs-Wesen verboten war und nicht gelehrt wurde.
Das isolierte die Betroffenen, besonders wenn sie Missbrauch und Gewalt erlebten und Hilfe brauchten.
Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche kam in der DDR auch in Familien und im sozialen Umfeld vor.
Es gab keine Ansprech-Personen oder Unterstützungs-Angebote, besonders für Betroffene mit Behinderungen.
Prof. Dr. Julia Gebrande, Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs betonte: "Es wurde damals weggeschaut und das hält bis heute an."
Sie sagte: "Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in der DDR ist zwingend notwendig."
Sie erklärte: "Es geht um die Anerkennung des erlebten Unrechts, die sich auch in passenden Unterstützungs-Angeboten äußern muss."
Sie fragte: "An wen hätten sich Menschen mit Behinderungen damals wenden können, als ihnen Gewalt angetan wurde?"
Heute gibt es Beratungs- und Unterstützungs-Angebote für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs.
Aber sie müssen auch barrierefrei zugänglich sein.
Fachkräfte in Einrichtungen der Behindertenhilfe, in Kliniken, Werkstätten und Beratungsstellen müssen sensibilisiert und fortgebildet werden in Bezug auf die besonderen Herausforderungen, die Betroffene mit Behinderungen erleben.
Dr. Maria Nooke, Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur erklärte: "Mit der Stiftung Anerkennung und Hilfe ist ein wichtiges Signal gesetzt worden, um das erlittene Unrecht von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen anzuerkennen."
Sie sagte: "Im Land Brandenburg erhielten 1.900 Betroffene so eine finanzielle Unterstützung."
Sie betonte: "Mir liegt sehr daran, dass weiterhin öffentlich darüber aufgeklärt wird, wieviel Leid und Unrecht in der DDR an jungen Menschen mit Behinderungen in professionellen Einrichtungen verübt wurde."
Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche war in der DDR tabu, auch aus ideologischen Gründen.
Angesichts der langanhaltenden Folgen ist eine dauerhafte Unterstützung für die Betroffenen dringend notwendig.
Der Deutsche Bundestag hat am 31. Januar 2025 das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen verabschiedet.
Damit wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt gestärkt.
Betroffene müssen überall in der Gesellschaft Gehör finden.
Zwischen 1949 und 1990 waren in der DDR etwa 140.000 Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in Wochen-Stätten, Heimen, Kranken-Häusern oder psychiatrischen Kliniken kurz oder lang untergebracht.
Es gab Sonder-Schulen und Förder-Stätten mit Internats-Betrieb für Menschen mit Hör- oder Seh-Behinderungen oder mit körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderungen.
Diese Kinder und Jugendliche haben auch später als Erwachsene oft nicht die Möglichkeit erhalten, für ihre eigenen Rechte einzutreten und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Die Berichte betroffener Menschen sind die Grundlage für Aufarbeitung.
Die Aufarbeitungs-Kommission möchte Betroffene aus der Region Brandenburg, aber auch aus allen anderen Bundesländern ermutigen, sich bei ihr zu melden und ihre Geschichte zu erzählen.
Das kann im Rahmen einer vertraulichen Anhörung oder in einem schriftlichen Bericht geschehen.
Vertrauliche Anhörungen werden in den Regionen von den Anhörungs-Beauftragten der Kommission durchgeführt und von einer psychosozialen Fachperson begleitet.
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs untersucht seit 2016 Ausmaß, Art und Folgen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR.
Betroffene sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die der Kommission über sexuellen Kindesmissbrauch berichten möchten, können sich telefonisch, per E-Mail oder Brief an die Kommission wenden.
Informationen und Kontakt-Möglichkeiten: www.aufarbeitungskommission.de.
Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur berät Menschen, die politische Verfolgung und Unrecht in der DDR erlitten haben.
Sie unterstützt bei Rehabilitierungs- und Entschädigungs-Verfahren und klärt die Öffentlichkeit über die SED-Diktatur auf.
Informationen und Kontakt-Möglichkeiten: www.aufarbeitung.brandenburg.de.

Foto: Susanne Göbel
Potsdam (kobinet) Viele Menschen mit Behinderungen wurden in der DDR im frühen Kindheitsalter von ihren Eltern und engen Bezugspersonen getrennt und in Einrichtungen der Behindertenhilfe, wie Internaten und Heimen, untergebracht. Betroffene schildern, dass sie in wesentlichen Entwicklungsphasen ihres Lebens dort weder Schutz noch Förderung erhielten. Stattdessen waren sie Vernachlässigung sowie physischen, psychischen und sexualisierten Grenzüberschreitungen ausgesetzt. Bei einem Fachgespräch zu sexuellem Kindesmissbrauch in der DDR mit besonderem Blick auf Menschen mit Behinderungen am 18. Februar 2025 in Potsdam berichteten Betroffene erstmals öffentlich über das erlebte Unrecht. Veranstaltet wurde das Fachgespräch von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Kooperation mit der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD).
Den gewaltvollen alltäglichen Umgang und das bewusst vermittelte Gefühl der Minderwertigkeit und Wertlosigkeit durch die Betreuungspersonen haben die Betroffenen häufig als „Normalität“ erlebt. Gehörlose Kinder und Jugendliche hatten kaum Möglichkeiten sich zu verständlich zu machen, da die Gebärdensprache im DDR-Bildungswesen untersagt war und nicht vermittelt wurde. Das isolierte die Betroffenen, erst recht dann, wenn sie Missbrauch und Gewalt erlebten und Hilfe gebraucht hätten. Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen kam in der DDR aber auch in Familien und im sozialen Umfeld vor. Insbesondere für Betroffene mit Behinderungen gab es keine Ansprechpersonen oder Unterstützungsangebote, heißt es in einer Presseinformation zur Veranstaltung.
Prof. Dr. Julia Gebrande, Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs betonte: „Es wurde damals weggeschaut und das hält bis heute an. Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in der DDR ist zwingend notwendig. Es geht um die Anerkennung des erlebten Unrechts, die sich auch in passenden Unterstützungsangeboten äußern muss. An wen hätten sich Menschen mit Behinderungen damals wenden können, als ihnen Gewalt angetan wurde? Heute gibt es zwar Beratungs- und Unterstützungsangebote für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs. Aber sie müssen auch barrierefrei zugänglich sein. Fachkräfte in Einrichtungen der Behindertenhilfe, in Kliniken, Werkstätten und Beratungsstellen müssen sensibilisiert und fortgebildet werden in Bezug auf die besonderen Herausforderungen, die Betroffene mit Behinderungen erleben.“
Dr. Maria Nooke, Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur erklärte: „Mit der Stiftung Anerkennung und Hilfe ist ein wichtiges Signal gesetzt worden, um das erlittene Unrecht von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen anzuerkennen. Im Land Brandenburg erhielten 1.900 Betroffene so eine finanzielle Unterstützung. Mir liegt sehr daran, dass weiterhin öffentlich darüber aufgeklärt wird, wieviel Leid und Unrecht in der DDR an jungen Menschen mit Behinderungen in professionellen Einrichtungen verübt wurde. Auch aus ideologischen Gründen wurde sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen tabuisiert. Angesichts der langanhaltenden Folgen ist eine dauerhafte Unterstützung für die Betroffenen dringend notwendig. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen durch den Deutschen Bundestag am 31. Januar 2025 wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt gestärkt. Betroffene müssen überall in der Gesellschaft Gehör finden.“
Zwischen 1949 und 1990 waren in der DDR rund 140.000 Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in Wochenstätten, Heimen, Krankenhäusern oder psychiatrischen Kliniken kurzzeitig bis dauerhaft untergebracht. Es gab Sonderschulen und Förderstätten mit Internatsbetrieb für Menschen mit Hör- oder Sehschädigungen oder mit körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderungen. Diese Kinder und Jugendliche haben auch später als Erwachsene oft nicht die Möglichkeit erhalten, für ihre eigenen Rechte einzutreten und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Die Berichte betroffener Menschen sind die Basis für Aufarbeitung. Die Aufarbeitungskommission möchte Betroffene aus der Region Brandenburg, aber auch aus allen anderen Bundesländern ermutigen, sich bei ihr zu melden und ihre Geschichte zu erzählen – im Rahmen einer vertraulichen Anhörung oder in einem schriftlichen Bericht. Vertrauliche Anhörungen werden in den Regionen von den Anhörungsbeauftragten der Kommission durchgeführt und von einer psychosozialen Fachperson begleitet.
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs untersucht seit 2016 Ausmaß, Art und Folgen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Betroffene sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die der Kommission über sexuellen Kindesmissbrauch berichten möchten, können sich telefonisch, per E-Mail oder Brief an die Kommission wenden. Informationen und Kontaktmöglichkeiten: www.aufarbeitungskommission.de.
Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur berät Menschen, die politische Verfolgung und Unrecht in der DDR erlitten. Sie unterstützt bei Rehabilitierungs- und Entschädigungsverfahren und klärt die Öffentlichkeit über die SED-Diktatur auf. Informationen und Kontaktmöglichkeiten: www.aufarbeitung.brandenburg.de.

Foto: Susanne Göbel
Potsdam (kobinet) Viele Menschen mit Behinderungen wurden in der DDR im frühen Kindheitsalter von ihren Eltern und engen Bezugspersonen getrennt und in Einrichtungen der Behindertenhilfe, wie Internaten und Heimen, untergebracht. Betroffene schildern, dass sie in wesentlichen Entwicklungsphasen ihres Lebens dort weder Schutz noch Förderung erhielten. Stattdessen waren sie Vernachlässigung sowie physischen, psychischen und sexualisierten Grenzüberschreitungen ausgesetzt. Bei einem Fachgespräch zu sexuellem Kindesmissbrauch in der DDR mit besonderem Blick auf Menschen mit Behinderungen am 18. Februar 2025 in Potsdam berichteten Betroffene erstmals öffentlich über das erlebte Unrecht. Veranstaltet wurde das Fachgespräch von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Kooperation mit der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD).
Den gewaltvollen alltäglichen Umgang und das bewusst vermittelte Gefühl der Minderwertigkeit und Wertlosigkeit durch die Betreuungspersonen haben die Betroffenen häufig als „Normalität“ erlebt. Gehörlose Kinder und Jugendliche hatten kaum Möglichkeiten sich zu verständlich zu machen, da die Gebärdensprache im DDR-Bildungswesen untersagt war und nicht vermittelt wurde. Das isolierte die Betroffenen, erst recht dann, wenn sie Missbrauch und Gewalt erlebten und Hilfe gebraucht hätten. Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen kam in der DDR aber auch in Familien und im sozialen Umfeld vor. Insbesondere für Betroffene mit Behinderungen gab es keine Ansprechpersonen oder Unterstützungsangebote, heißt es in einer Presseinformation zur Veranstaltung.
Prof. Dr. Julia Gebrande, Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs betonte: „Es wurde damals weggeschaut und das hält bis heute an. Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in der DDR ist zwingend notwendig. Es geht um die Anerkennung des erlebten Unrechts, die sich auch in passenden Unterstützungsangeboten äußern muss. An wen hätten sich Menschen mit Behinderungen damals wenden können, als ihnen Gewalt angetan wurde? Heute gibt es zwar Beratungs- und Unterstützungsangebote für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs. Aber sie müssen auch barrierefrei zugänglich sein. Fachkräfte in Einrichtungen der Behindertenhilfe, in Kliniken, Werkstätten und Beratungsstellen müssen sensibilisiert und fortgebildet werden in Bezug auf die besonderen Herausforderungen, die Betroffene mit Behinderungen erleben.“
Dr. Maria Nooke, Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur erklärte: „Mit der Stiftung Anerkennung und Hilfe ist ein wichtiges Signal gesetzt worden, um das erlittene Unrecht von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen anzuerkennen. Im Land Brandenburg erhielten 1.900 Betroffene so eine finanzielle Unterstützung. Mir liegt sehr daran, dass weiterhin öffentlich darüber aufgeklärt wird, wieviel Leid und Unrecht in der DDR an jungen Menschen mit Behinderungen in professionellen Einrichtungen verübt wurde. Auch aus ideologischen Gründen wurde sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen tabuisiert. Angesichts der langanhaltenden Folgen ist eine dauerhafte Unterstützung für die Betroffenen dringend notwendig. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen durch den Deutschen Bundestag am 31. Januar 2025 wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt gestärkt. Betroffene müssen überall in der Gesellschaft Gehör finden.“
Zwischen 1949 und 1990 waren in der DDR rund 140.000 Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in Wochenstätten, Heimen, Krankenhäusern oder psychiatrischen Kliniken kurzzeitig bis dauerhaft untergebracht. Es gab Sonderschulen und Förderstätten mit Internatsbetrieb für Menschen mit Hör- oder Sehschädigungen oder mit körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderungen. Diese Kinder und Jugendliche haben auch später als Erwachsene oft nicht die Möglichkeit erhalten, für ihre eigenen Rechte einzutreten und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Die Berichte betroffener Menschen sind die Basis für Aufarbeitung. Die Aufarbeitungskommission möchte Betroffene aus der Region Brandenburg, aber auch aus allen anderen Bundesländern ermutigen, sich bei ihr zu melden und ihre Geschichte zu erzählen – im Rahmen einer vertraulichen Anhörung oder in einem schriftlichen Bericht. Vertrauliche Anhörungen werden in den Regionen von den Anhörungsbeauftragten der Kommission durchgeführt und von einer psychosozialen Fachperson begleitet.
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs untersucht seit 2016 Ausmaß, Art und Folgen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Betroffene sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die der Kommission über sexuellen Kindesmissbrauch berichten möchten, können sich telefonisch, per E-Mail oder Brief an die Kommission wenden. Informationen und Kontaktmöglichkeiten: www.aufarbeitungskommission.de.
Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur berät Menschen, die politische Verfolgung und Unrecht in der DDR erlitten. Sie unterstützt bei Rehabilitierungs- und Entschädigungsverfahren und klärt die Öffentlichkeit über die SED-Diktatur auf. Informationen und Kontaktmöglichkeiten: www.aufarbeitung.brandenburg.de.